Sitzunp; am 12. August 1932.
Schultheiss ist am 16.5.1932 gestor
ben und hat dessen Witwe Frau Sofie
Schultheiss in Ergänzung des Antrags
ihres inzwischen + Ehemanns am 10.8.32 : >
noch um einen Beitrag zu den Beerdigung«,
kosten gebeten.
Die OFB.Schönebürg befürwortet das
Gesuch des Sch. dringend.
Frau Schultheiss, Witwe hat durch
Vorlage ihrer Rechnungen einen Aufwand >
in Höhe von 80 RM. nachgewiesen. J
Beschluss :
Josef Schultheiss, Dienstknecht aus Schönebürg, + 16.5.1932
I
als Soz.Rentner anzuerkennen und an dessen Witwe zur Bezah
lung der entstandenen Krankheits- und Beerdigungskosten einen
einmaligen Beitrag von —: 60 RM. zu verwilligen. >j
!
§ 33.
Frl. Jda Hagel, Jnv.Rentnerin in
Schönebürg hat am 21.7.1932 durch die 1 11
OFB. Schönebürg um die Bezahlung von
1
• ■ Krankheitskosten nachgesucht und her
nach mündlich auf der BFB. zugleich um
eine laufende Unterstützung gebeten.
Sie ist am 10.11.1884 geboren und
wohnt in Miete in Schönebürg; sie be
zahlt für ihre 2 Zimmer mit Küche monat
lich -: 5 RM.;dazu für Krankenkasse,
Sterbekasse und Licht weitere -: 5 RM. >]
Hagel ist wegen Augenleiden dauernd
in ärztlicher Behandlung und ist die