Sitzung am 12«, August 1932.
Krankenkassenpflicht am 25.4.1932 abge
laufen 1t.Schreiben der Allg.OKK,Laup
heim vom 16.7.1932.
Die Jnv.Rente ist z,Zt ? ~: 11,30 HM.
monatlich. Weitere Einkünfte -- 0.
Die OFB. Schönebürg befürwortet die
Uebernahme der Krankheitskosten.
Beschluss:
1. Frl. Jda Hagel, Nähterin in Schönebürg als Soz.Rentnerin
anzuerkennen und die entstehenden Krankheitskosten nach
Ablauf der Krankehkassenpflicht zu übernehmen,
2. Hagel eine laufende Monatsbeihilfe von 10 HM. ab
August 1932 zu verwilligen.
§ 34.
Peter Thanner. fr.Amts- & Polizei«
diener in Siessen . wohnhaft in Hören«
hausen hat am 23.5.1932 über die OFB.
Siessen öff. Fürsorge beantragt.
Er ist am 13.4.1855 geboren und ver
heiratet mit Josefa geb. Brugger, geb.
am 3.4.1855.
Der Antragsteller wohnt bei einer
Tochter in Hörenhausen, die jedoch
nicht unterstützen kann.
Äusser der Jnv.Rente, welche z.Zt.
monatlich 25,40 RM. beträgt, hat de!
Gesuchsteller keinerlei Einkünfte.
Die OFB.Siessen befürwortet den An ¬
trag aufs wärmste.