Sitzung am 13. August 1932.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 14.6.1932 wurde Thanner
ab 1.6.1932 eine laufende Monatsbeihilfe von 20 RM.
zugebilligt.
Beschluss :
Peter Thanner, fr.Amtsdiener in Liessen, wohnhaft in
Hörenhausen als Soz.Rentner anzuerkennen und ihm eine
laufende Monatsbeihilfe von —: 20 RM. ab Juni 1932 zu
genehmigen.
§ 35.
Die OFB. Laupheim hat mit Schreiben
vom 23.4.1931 um Ersatz der Fürsorge»
kosten für Frl. Genovefa Ogger . geb.
am 8.7.1904, zuletzt wohnhaft in Die
tenheim, nachgesucht.
Ogger war vom 9.3. bis 15.4.1931
krankheitshalber im Bez.Krankenhaus
Laupheim untergebracht und sind die
Leistungen der Allg.OKK. Laupheim am
2.4.1931 abgelaufen.
Jhren gew. Aufenthalt hatte Ogger
vor ihrer Erkrankung in Dietenheim.
Ogger erhielt ab 1.3.1931 die Jnva=
lidenrente mit monatlich —: 24,90 RM.
1t.Bescheid vom 1.10.1931.
Weitere Einkünfte hat sie nicht.
Beschluss:
Frl. Genovefa Ogger, Dienstmädchen aus Dietenheim als Sozial=
rentnerin anzuerkennen und die durch die OFB. Laupheim ange
meldeten Krankheitskosten mit -: 36 RM. auf den BFV. Laupheim
zu übernehmen. —