Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 13. August 1932. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 14.6.1932 wurde Thanner 
ab 1.6.1932 eine laufende Monatsbeihilfe von 20 RM. 
zugebilligt. 
Beschluss : 
Peter Thanner, fr.Amtsdiener in Liessen, wohnhaft in 
Hörenhausen als Soz.Rentner anzuerkennen und ihm eine 
laufende Monatsbeihilfe von —: 20 RM. ab Juni 1932 zu 
genehmigen. 
§ 35. 
Die OFB. Laupheim hat mit Schreiben 
vom 23.4.1931 um Ersatz der Fürsorge» 
kosten für Frl. Genovefa Ogger . geb. 
am 8.7.1904, zuletzt wohnhaft in Die 
tenheim, nachgesucht. 
Ogger war vom 9.3. bis 15.4.1931 
krankheitshalber im Bez.Krankenhaus 
Laupheim untergebracht und sind die 
Leistungen der Allg.OKK. Laupheim am 
2.4.1931 abgelaufen. 
Jhren gew. Aufenthalt hatte Ogger 
vor ihrer Erkrankung in Dietenheim. 
Ogger erhielt ab 1.3.1931 die Jnva= 
lidenrente mit monatlich —: 24,90 RM. 
1t.Bescheid vom 1.10.1931. 
Weitere Einkünfte hat sie nicht. 
Beschluss: 
Frl. Genovefa Ogger, Dienstmädchen aus Dietenheim als Sozial= 
rentnerin anzuerkennen und die durch die OFB. Laupheim ange 
meldeten Krankheitskosten mit -: 36 RM. auf den BFV. Laupheim 
zu übernehmen. —
	        
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