Sitzung am 18. August 1932.
§ 36.
. . — Die in laufender Fürsorge stehende
Soz.Rentnerin Rosina Sailer . Unterweis
ler . asyliert im Bez.Krankenhaus Laup
heim bis 24.2.1932 wurde 1t.Schreiben
der LVA.Württemberg vom 12.5.1932 zu
einem Heilverfahren nach der Lungen
heilstätte Ueberruh abberufen.
Die Kosten in der Zeit vom 24.2.bis
19.4.1932 wurden durch den Einberufer
bezahlt. Ab 20.4.1932 gehen die Kosten
zu Lasten der BFB. Laupheim, nachdem
der Heilversuch misslungen ist und ei
ne weitere Asylierung in Ueberruh not
wendig ist. Derermässigte Verpflegungs
satz wird mit täglich 3 RM. in Rech
nung gestellt.
Mit Schreiben der LVA,Württemberg
vom 26.7.1932 wurde dann weiter hieher
mitgeteilt, dass eine Kurverlängerung
von 1 Monat notwendig sei.
Die BFB. hat am 27.7.1932 zugesagt.
Beschluss:
Der Einweisung der Soz.Rentnerin Rosine Bailer aus Unterweiler
in die Lungenheilstätte Ueberruh ab 20.4.1932 gegen die übli
chen Verpflegungskosten zuzustimmen.
§ 37.
Die in laufender Fürsorge stehende
Unterstützungsempfängerin Frl. Josefa