Sitzung am 12. August 1932.
Ernst aus Oberkirehber^. wohnhaft in
Ulm hat mit Schreiben vom 26.4./21.6.32
eine ausserordentliche Beihilfe zur Be
schaffung von Kleidung etc. beantragt,
nachdem sie mit ihrer Sozialrente und
der ihr gewährten Beihilfe von monatlich
15 RM. nicht in der Lage sei, die
notwendige Kleidung zu beschaffen.
Die BFB. befürwortet deren Antrag.
Beschluss :
Frl. Josefa Ernst, Soz♦Rentnerin aus Oberkirchberg, wohnhaft
in Ulm die ihr bisher gewährte laufende Monatsbeihilfe von
-; 15 RM. nach wie vor zu belassen und zur Kleiderbeschaffung
ihr einen einmaligen Beitrag von —: 20 RM. zu gewähren.
§ 38.
Der seit 2.2.1932 im Bez.Krankenhaus
Laupheim als Hospitant untergebrachte
Soz.Rentner Wendelin Mayer aus Bühl ist
heute noch im Bez.Krankenhaus und bitte!
dringend ihn doch hier zu belassen.
Jn Verfolg des Ausschuss-Beschlusses
vom 30.3.1932 § 4a wurden die Beteilig
ten gehört und ist festzustellen, dass
es eine Härte bedeuten würde, wenn der
Rentner Mayer nach Bühl zurückverwiesen
würde.
Beschluss :
Der endgültigen Einweisung des Loz.Benters Mayer, Bühl in das
Bez.Krankenhaus Laupheim als Hospitant zuzustimmen.