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Sitzunp; am 18. August 1932.
Nichte Anna Strauss in Steinberg, wo
sie ein Eigenheim und 80 ar Grundbesitz
hat, deren Wert -: 2500 RM. ist.
An Vorkriegsvermögen hatte Schall
rd. -: 14000 W, wovon -: 2500 M Kriegs
anleihen. Jhre Vorzugsrente beträgt
jährlich 50 RM. Jhr Einkommen aus
Eigenbesitz ist mit 20 RM.monatlichf
veranschlagt.
Frau Schall ist vollständig gebückt
und bedarf daher der Stütze ihrer Nichtf
Die OFB. Steinberg befürwortete
eine Monatsbeihilfe von 20 RM.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 19.5.1932 wurde Schall ab 1.5.
1932 eine laufende Monatsbeihilfe von 20 RM. gewährt.
Beschluss:
Frau Barbara Schall, Witwe in Steinberg als Kleinrentnerin an=
zuerkennen und die laufende Monatsbeihilfe feon 20 RM. ab
Mai 1932 zu genehmigen.
§ 42.
Der laufende Unterstützungsempfänger
Johannes Enderl e, Kleinrentner in Wal
pertshofen musste am 6.7.1932 krankheits
halber in das Bez.Krankenhaus Laupheim
zugeführt werden, wo er am 27.7.1932 ver
storben ist.
Beschluss :
Die auf Johannes Enderle, Kleinrentner in Walpertshofen ent
stehenden Krankheits- und Begräbniskosten zu übernehmen.