Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 12. August 1932. 
to. 
§ 43. 
Frl. Karoline Wegmann,,Kleinrent= 
nerin in Halbertshof Gde.Wain hat am 
13.5.1932 gegen die Neufestsetzung ih= । 
rer Monatsbeihilfe mit 10 RM. ab 
April 1932 Einspruch erhoben mit der 
Begründung, dass die bisherige Beihilfe 
von 30 RM. gerade knapp zum Lebens 
unterhalt ausreichte. 
Jhre Angehörigen seien nicht zum Un=:: 
terhalt verpflichtet. Auch bezahle sie 
jeden Monat 5 RM. zur Krankenkasse. 
Die OFB. Wain hat in ihrer Aeusser- 
ung vom 18.6.1932 eine Beihilfe von 
monatlich 10 RM. als ausreichend er 
achtet , da W. von ihrem Bruder, Guts 
besitzer Wegmann, Halbertshof, der 200 
Morgen besitzt, freien Unterhalt er= 
■ ■ hält. Dieser sei sehr wohl in der Lage 
und teilweise auch verpflichtet, da 
sich seine Schwester bei ihm durch ihre 
Arbeitsleistung noch nützlich machen 
könne. 
Beschluss : 
Den Einspruch von Frl. Karoline Wegmann, Kleinrentnerin in 
Halbertshof Ode.Wain anzunehmen, jedoch die ab 1.4.1932 neu 
festgesetzte Monatsbeihilfe mit 10 RM. zu belassen, weil 
diese Unterstützung als ausreichend erscheine, nachdem der 
Bruder freien Unterhalt zu gewähren hat.
	        
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