Sitzung am 12. August 1932.
to.
§ 43.
Frl. Karoline Wegmann,,Kleinrent=
nerin in Halbertshof Gde.Wain hat am
13.5.1932 gegen die Neufestsetzung ih= ।
rer Monatsbeihilfe mit 10 RM. ab
April 1932 Einspruch erhoben mit der
Begründung, dass die bisherige Beihilfe
von 30 RM. gerade knapp zum Lebens
unterhalt ausreichte.
Jhre Angehörigen seien nicht zum Un=::
terhalt verpflichtet. Auch bezahle sie
jeden Monat 5 RM. zur Krankenkasse.
Die OFB. Wain hat in ihrer Aeusser-
ung vom 18.6.1932 eine Beihilfe von
monatlich 10 RM. als ausreichend er
achtet , da W. von ihrem Bruder, Guts
besitzer Wegmann, Halbertshof, der 200
Morgen besitzt, freien Unterhalt er=
■ ■ hält. Dieser sei sehr wohl in der Lage
und teilweise auch verpflichtet, da
sich seine Schwester bei ihm durch ihre
Arbeitsleistung noch nützlich machen
könne.
Beschluss :
Den Einspruch von Frl. Karoline Wegmann, Kleinrentnerin in
Halbertshof Ode.Wain anzunehmen, jedoch die ab 1.4.1932 neu
festgesetzte Monatsbeihilfe mit 10 RM. zu belassen, weil
diese Unterstützung als ausreichend erscheine, nachdem der
Bruder freien Unterhalt zu gewähren hat.