Sitzung am 12» August 1932.
Der Antragsteller hat in Baustetten
ein Eigenheim im Wert von -: 2000 RM. z
ebensoviel Schulden darauf.
Dessen Einkommen ist z.Zt.monatlich
45 RM. als Kurzarbeiter.
Die Ehefrau musste am 20.6.1932 in
das Bez.Krankenhaus Laupheim aufgenom
men werden, aus dem sie an 1.7.1932 wie
der entlassen wurde.
Äusser dem Neugeborenen sind noch
2 kleine Kinder vorhanden.
Die Al 1g.Okk.Laupheim hat Kostenbe
teiligung zugesagt ( Familienhilfe ).
Die OFB. Baustetten befürwortet das,
Gesuch.
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Frau Marie Keller in Baustetten ent
standenen Entbindungskosten nach Abzug des Krankenkassenan=
teils zu übernehmen.
§ 46.
Fritz Rauner. Schlosser in Dellmen=
singen hat am 4.6.1932 über die OFB.
Dellmensingen für seine Ehefrau Marie
Rauner Wochenhilfe beantragt, nachdem
diese am 25.5.1932 das Kind ,, Maria ”
geboren hat.
Der Antragsteller ist seit August
1931 arbeitslos und hat keine Erwerbs
losenunterstützung. Er arbeitet, wenn
er gerade mag, als Taglöhner.