Sitzung am 12. August 1952,
Beihilfe von 30 RI>f.
Durch Vorbescheid vom 27.4.1932 wurde der Wöchnerin eine
einmalige Beihilfe von 30 RM. ausbezahlt und ebenso an
die Hebamme Kuchle-Kipchberg deren Gebühr mit -: 32,50 RM.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Margarethe Laupheimer, Vinningen ent
standenen Entbindungskosten mit 62,50 RM. zu genehmigen.
§ 48.
Richard Rieger, Hausschuhmacher in
Unterbalzheim hat am 6.5.1932 bei der
BFB. für deine Ehefrau Rosine Waibel
Wochenfürsorge beantragt, nachdem diese
am 4.5.1932 das Kind „ Konrad ” gebar.
Der Ehemann Rieger hat angeblich
nur geringen Verdienst; die Ehefrau 0.
Er wohnt in Unterbalzheim bei sei
nem Schwiegervater und bezahlt hiefür
nichts. Vermögen ist keines vorhanden.
Äusser dem Neugeborenen sind weite
re 3 kl. Kinder da.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Rieger nicht.
Die OFB. Unterbalzheim befürwortet
die Bezahlung der Arztkosten.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 6.5.1932 wurde der Wöchnerin
eine einmalige Beihilfe von 40 RM. ausbezahlt und ebenso
an die Hebamme Gross-Unterbalzheim deren Gebühr mit 28 RM.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Rosine Rieger, Unterbaifcheim entstande
nen Entbinduhgskosten mit -: 68 RM. - siehe oben - sowie die
Arztkosten mit -: 44,30 RM. zu genehmigen.