Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 12. August 1952, 
Beihilfe von 30 RI>f. 
Durch Vorbescheid vom 27.4.1932 wurde der Wöchnerin eine 
einmalige Beihilfe von 30 RM. ausbezahlt und ebenso an 
die Hebamme Kuchle-Kipchberg deren Gebühr mit -: 32,50 RM. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Margarethe Laupheimer, Vinningen ent 
standenen Entbindungskosten mit 62,50 RM. zu genehmigen. 
§ 48. 
Richard Rieger, Hausschuhmacher in 
Unterbalzheim hat am 6.5.1932 bei der 
BFB. für deine Ehefrau Rosine Waibel 
Wochenfürsorge beantragt, nachdem diese 
am 4.5.1932 das Kind „ Konrad ” gebar. 
Der Ehemann Rieger hat angeblich 
nur geringen Verdienst; die Ehefrau 0. 
Er wohnt in Unterbalzheim bei sei 
nem Schwiegervater und bezahlt hiefür 
nichts. Vermögen ist keines vorhanden. 
Äusser dem Neugeborenen sind weite 
re 3 kl. Kinder da. 
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe 
leute Rieger nicht. 
Die OFB. Unterbalzheim befürwortet 
die Bezahlung der Arztkosten. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 6.5.1932 wurde der Wöchnerin 
eine einmalige Beihilfe von 40 RM. ausbezahlt und ebenso 
an die Hebamme Gross-Unterbalzheim deren Gebühr mit 28 RM. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Rosine Rieger, Unterbaifcheim entstande 
nen Entbinduhgskosten mit -: 68 RM. - siehe oben - sowie die 
Arztkosten mit -: 44,30 RM. zu genehmigen.
	        
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