Sitzunp; am 12. August 1932.
Amtskörperschäft ( Bezlrksfüpsorgebe=
hörde ) Laupheim für eine Fürsorgefor=
derung auf Max Surdmann in Höhe von
1480,42 HM. freigegeben werden soll.
Es wird hiewegen auf den Vorgang
vom 20.9.1928 § 9b verwiesen mit dem
Bemerken, dass Frau Johanna Surdmann,
Witwe am 9.11.1928 vor dem Schultheis=
senamt Dietenheim erklärt hatte, die
Kosten zu ersetzen, nachdem das Anwesen
verkauft sein werde.
Letzteres ist grösstenteils gesche
hen, jedoch die BFB. bis heute unbefrie
digt geblieben, obwohl xmal Aufforde
rung an die Beteiligten erging.
Beschluss:
Auf den Ersatz der Kosten der BFB. Laupheim mit 1480,42 RM.
nicht zu verzichten, da die LFB.Stuttgart mit der 1/2 der
Kosten srzt. beteiligt wurde und bis jetzt auch nicht auf
ihren Anteil verzichtete.
§ 51.
Fürsorgesache Nothelfer-Dietenheim,
Anton Nothelfer, Landwirt in Dieten
heim schuldet der BFB. für seine in
zwischen + Ehefrau noch restliche Für
sorgekosten in Höhe von -: 418,56 RM.
Es wird hiewegen auf den Vorgang vom
20.9.1928 § 9a Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 23.6.1932 an die
BFB, hat Nothelfer darum nachgesucht,