Sit'zunft am 12.
August 1932.
ihm den Restbetrag möglichst nachzulas
sen oder wenigstens zu kürzen.
Beschluss :
Auf der Bezahlung der schuldigen Restforderung mit -: 418,56 JVl
zu bestehen, da die LFB.Stuttgart sich srzt. mitbeteiligt hat
und auf ihren Ersatzanteil bislang nicht verzichtete und N.
auch in der Lage ist, obige Restschuld zu bezahlen.
§ 52.
Ersatzanmeldung auf Fürsorgeleistung
durch die Gemeinde Dietenheim.-Haug-
Das Bürgermeisteramt Dietenheim
hat mit Schreiben vom 6.5.1932 bei der
BFB. Fürsorgekosten in Höhe von 820 RM .
zum Ersatz angemeldet, die in den Rech
nungsjahren 1928/1930 an die Eheleute
Haug durch die OFB.Dietenheim bezahlt 1
wurden.
Die Anforderung stützt sich auf ei
ne Prüfungsbemerkung des Oberamts Laup
heim, in der ausgeführt ist:,, Da Haug
nach wie vor als Kleinkapitalrentner
anzusehen ist, sollte für die an Haug
gewährte Unterstützung vom verpflichte-'
ten Fürsorgeverband Ersatz angefordert
werden.”
Die Eheleute Haug haben bis Ende
September 1928 Kleinrentnerfürsorge er
halten und wurden anl. einer Nachprü
fung der Unterstützungsempfänger ausge
schieden. Auf wiederholten Einspruch