Sitzung am 13. August 1932.
und auf wiederholtes Anfordern der er»
forderlichen Nachweise konnten die Ehe»
leute Haug ab 1.10.1930 wiederum als
Kleinrentner betreut werden - Beschluss
vom 27.10.1930 § 18 -
Jn der Zwischenzeit wurden durch die
OFB. Dietenheim die Haug’sehen Eheleute
unterstützt -s.oben-, jedoch ohne bei
der BFB. Laupheim irgend welche Anmel»
düng gemacht zu haben.
Nach Beratung ergeht der einstimmige
Beschluss :
Diese Ersatzforderung durch die OFB.Dietenheim im Hinblick
auf die verspätete Anmeldung nicht anzuerkennen, s.§18 RFV.,
§ 53.
Ersatzanspruch aus dem Nachlass der +
Maria Jauss, Witwe, zuletzt in Stuttgart
Frau Marie Jauss, Soz.Rentnerin aus
Laupheim, wohnhaft in Stuttgart ist am
13.3.1932 im Bürgerhospital Stuttgart
gestorben.
Nach einer Mitteilung des Wohlfahrts
amts Stuttgart hat Frau Jauss äusser
einem alten Mobiliar nichts hinterlas»
sen; es wird vorgeschlagen, es der
Stieftochter unentgeldlich zu überlas»
sen, da diese viel an der Mutter getan
habe und selbst in ärmlichen Verhältnis’
sen lebt.
Die BFB. hat bereits unter’m 6.4.32"