Sitzung am 12. August 1932.
dem Vorschlag des Wohlfahrtsamts Stutt
gart zugestimmt.
Beschluss:
Auf eine Ersatzleistung durch die Erben der + Frau Jauss zu
verzichten, da der Wert des geringen Nachlasses in den Beer
digungskosten voll und ganz aufgegangen ist.
§ 54.
Kostenübernahme für den landh.Kriegsg
। ■
beschädigten Friedrich Weiss.Schleife
aus Neumarkt. Oberpfalz. -
Weiss musste auf ein ärztl.Zeugnis
von Dr.med,Biber-Laupheim am 20.7.1931.
fr
wegen „ Rheumatismus ” in das Bez.Kran
kenhaus Laupheim eingewiesen werden.
Der Austritt erfolgte am 22.8.1931.
I
Der Antragsteller ist am 15.8.1884 ij
in Willmars geboren, verheiratet und
in Neumarkt bis 10.5.1931 wohnhaft ge- p
wesen. Seine Ehefrau und die 2 Söhne ! >
hat er im Stich gelassen und zieht nach
1
einer Mitteilung des BFV.Neumarkt in A
der Welt herum. >
Weiss erhält angeblich eine monatl.
Jnv.Rente von -: 48,50 RM., die jedoch
an die Ehefrau ausbezahlt wird. 11
I
Seine Krankheit soll Kriegs-D.B.
sein, wofür er aber eine Rente nicht
mehr erhält. W. soll Simulant sein.
Die auf Weiss hier entstandenen
Kosten betragen insgesamt -: 180,80 RM.