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Entscheidung d.er Vorsitzenden vom 19./20 . 6.1933.
Wasserzins, Sterbekasse etwa 9,75 RM.
Der Ortsfürsorgeausschuss Laupheim
schlägt nur die Uebernahme der Kranken»
vers.Beiträge vor.
Durch Vorbescheid vom 18.12.1932 wurden die Krankenvers.Bei
träge für Frl. Ott laufend übernommen, jedoch eine weiterge«
hende Unterstützung abgelehnt.
B e s c h 1 u s s :
Frl. Julie Ott in Laupheim als Soz,Rentnerin anzuerkennen
und die im Vorbescheid gewährte Unterstützung zu belassen.
...
Ludwig Utz. Jnv.Rentner in Laupheim
hat am 12.1.1933 bei der BFB. um die
Gewährung von öff. Unterstützung nach
gesucht , weil er arbeitsunfähig und
ohne genügendes Einkommen sei.
Utz ist am 13.4.1856 geboren und
seit 1911 verwitwet. Er hat 8 Kinder,
von denen 6 verheiratet sind. 1 ledige
Tochter ist Kleidernähterin in Stuttgart
Die 2. ledige Tochter ist im Haushalt
des Vaters, aber dauernd krank ( nie reu"
leidend ). Die Kinder sind durchweg
nicht unterhaltsfähig.
Der Antragsteller bezieht z.Zt. eine
Jnv.Rente von monatlich 45,80 RM.
Er hat ein Eigenheim im Wert von
3000 RM,, schuldenfrei.
• An ständigen Monatsausgaben sind da:
Lichtgeld, Wasserzins, Steuern, Sterbe-