Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
An ständigen Monatsausgaben hat Vogt
zu bezahlen für Miete, Licht, Wasser,
Kranken- & Sterbekasse ca. 19,50 RM.
Vogt war zuletzt Wohlfahrtsempfänger
mit wöchentlich -: 12 RM. Unterstützung
und Uebernahme des Mietzinses.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag ab 1.3.1933.
Durch Vorbescheid vom 28.3.1933 wurden verwilligt:
a; Uebernahme von Mietzins mit z,Zt. monatlich -: 11 RM.
b; Krankenkassenbeiträge ab 1.3.1933 laufend.
Beschluss;
Lorenz Vogt in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen und die
im Vorbescheid bewilligte Unterstützungen zu genehmigen.
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§ 10.
Frau Josefine Gerstenlauer . Witwe
und Jnv.Rentnerin in Laupheim hat am
5.10.1932 bei der BFB. altershalber um
Einweisung in den Hospital Laupheim ge
beten, nachdem sie alleinstehend sei.
G. ist am 11.2.1853 geboren und sei
1886 verwitwet. Die einzige lebende
Tochter ist in Hamburg verheiratet.
Die Antragstellerin erhält z.Zt.
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eine Jnv.Rente von monatlich 17,90 RM.
Sie bezahlt hieraus die Miete, Kram
ken- und Sterbekasse mit 13,25 RM.
Weiteres Vermögen oder Einkommen
hat sie nicht.
Die Hospitalpflege Laupheim hat acr