Entscheidunp; der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
21.10.1932 hieher mitgeteilt, dass G.
Aufnahme im Hospital finden kann.
G. ist am 26.10.1932 eingetreten.
Die OFB. Laupheim hat den Antrag befür=
wertet.
Durch Vorbescheid vom 22.10.1932 wurde G. gegen die üblichen
Verpflegungskosten in den Hospital Laupheim eingewiesen.
Gleichzeitig wurden auch die laufenden Krankenkassenbei«
träge übernommen.
Beschluss:
Frau Josefine Gerstenlauer, Witwe in Laupheim als Soz,Rentne=
rin anzuerkennen und die im Vorbescheid erlassenen Massnahmen
gutzuheissen.
§ 11.
Die laufende Unterstützungsempfänger
rin Frau Maria Lohr, getr.lebende Ehe«
frau des Johann Lohr in Laupheim . Jnv.
rentnerin, geb. am 14.2.1864 hat bei de:
BFB. anfangs November 1932 mündlich um
die Aufnahme in den Hospital Laupheim
nachgesucht.
Der Ehemann Lohr wohnt in Burgrieden
und hat für 3 Kinder zu sorgen; er ist
seit 1918 von seiner Ehefrau Maria weg.
Die Antragstellerin hat z.Zt. eine
Jnv.Rente von monatlich 27,30 RM.
Sie hat für Miete und Krankenversi
cherung -: 9 RM. monatlich zu bezahlen.
Frau Lohr ist am 16.11.1932 in den
Hospital Laupheim eingetreten.