Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
Durch Vorbescheid vom 21.11.1932 wurde verfügt:
a; Frau Lohr mit sofortiger Wirkung in den Hospital Laupheim
gegen das übliche Verpflegungsgeld etc. einzuweisen,
b; die Krankenkassenbeiträge laufend zu übernehmen.
Beschluss:
Die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu genehmigen.
§ 12.
Die laufende Unterstützungsempfänge®
rin Frl» Rosa Wächter, Jnv.Rentnerin
in Laupheim musste wegen Geistesgestört
heit am 12.10.1932 in das Bez.Kranken«
haus und von da am 13.10.1932 der Heil
anstalt Schussenried überführt werden.
Wächter befindet sich heute noch
dort. Deren Einweisung erfolgte mit Zu
stimmung des Pflegers, Herrn Ratschrei
ber Volz, Laupheim.
Die Kranke hat eine monatliche Jnv.
Rente von z.Zt. -: 17.40 RM-
Unterhaltsfähige sind nicht da.
Durch Vorbescheid vom 14.10.1932 musste entsprechend dem
ärztlichen Gutachten die Einweisung verfügt werden.
Beschluss :
1. Der Einweisung von Frl. Rosa Wächter, Laupheim in das Bez.
Krankenhaus Laupheim bezw. in die Heilanstalt Schussenried
gegen die üblichen Verpflegungsgelder etc. zuzustimmen.
2. Als Ersatz für die Aufwendungen deren Kapitalvermögen in An
spruch zu nehmen und den Pfleger der Wächter zu verständigen.