WO.
Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.195g.
rigen Monatsbeihilfe von -: 20 RM. bean
tragt, nachdem sie krankheitshalber mit
der geringen Witvzenrente von -: 14 RM.
nicht mehr durchkommen könne.
Sie bezahlt monatlich für Schuldzin=
se, Steuern, Licht, Wasser, Sterbekasse
etc. gegen 8,30 RM.
Äusser der Eigenwohnung hat die Ge»
suchstellerin keine Einkünfte mehr.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Erhöhung auf monatlich -: 25 RM.
Durch Vorbescheid vom 18.12.1932 wurde die laufende Monatsbei=
hilfe für Frau Frank, Witwe auf 25 RM. erhöht.
Beschluss:
Diesem Erhöhungsantrag zuzustimmen.
§ 15.
Augustin Benz. Jnv.Renter in BauStet
ten hat am 10.10.1932 über die OFB.Bau
stetten um die Gewährung von Xieinrent
nerunterstützung nachgesucht, weil sei
ne Jnv.Rente gekürzt worden sei.
Benz ist am 11.5.1868 geboren, ledig
und im gemeinsamen Haushalt mit seiner
Schwester Karoline bezw. einer Verwand
ten Monika Hagel in Baustetten,
Er hat eine Jnv.Rente von z t Zt,monat=
lieh 28,80 RM.
Bei der Oberamtssparkasse Laupheim
hat er noch ein Aufwertungsguthaben von
1000 RM.