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Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
§ 17.
Die OFB. Bühl hat am 4.8.1932 bei
der BFB. um die Bezahlung restlicher
Beerdigungskosten für den am 2.6.1932
in Bühl + Jnv.Rentner Kaspar Götz nach
gesucht .
Götz ist am 21.1.1868 geboren und
war lediger Schuhmacher in Bühl.
Dessen Jnv.Rente betrug monatlich
41,70 RI-!, und war seit 1.6.1932 be
willigt worden.
Weiteres Vermögen oder Einkünfte hat
te der Verstorbene nicht.
Er hinterliess im Gegenteil Schulden.
Die anfallenden Beerdigungskosten wurde!
grösstenteils durch gekannte gedeckt.
Ein Restbetrag mit 28.60 RN-
blieb Jedoch ungedeckt.
Durch Vorbescheid vom 4.8.1932 wurden die restlichen Beerdi
gungskost en in Höhe von 28,60 RM. auf den BFV. übernommen.
Beschluss :
Die auf den + Kaspar Götz, Jnv,Rentner in Bühl entstandenen
restlichen Beerdigungskosten mit 28,60 RM. anzuerkennen.
§ 18.
Frau Walburga Walter. Witwe in Dell 8 ,
mensingen hat am 24.1.1933 bei der BFB.
um Aufnahme in die Soz.Rentnerfürsorge
nachgesucht, weil sie arbeitsunfähig &
ohne ausreichendes Einkommen sei.