Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933,
§ 22.
Die OFB. Regglisweiler hat bei der
BFB. am 16.8.1932 für den am 11.7.1932
+ Anton Marquart. Jnv.Rentner auf dem
Marienhof um die Bezahlung von restli
chen Krankheitskosten etc. gebeten.
Marquart ist am 21.8.1869 geboren
und verheiratet mit Josefa geb.Aubele,
geb. am 11.2.1872.
Der Verstorbene war Viehwärter beim
Landw,Bezirksverein und hatte ein be
scheidenes Einkommen. Vermögen besass
er nicht. Nebeneinkünfte ebenfalls -0-
M. war seit Oktober 1931 an Magen
leiden erkrankt und wurde auf 1.5.1932
invalidiert. Dessen Jnv.Rente betrug
für die Zeit vom 1.5.-31.7.1932:74,70 JW
Die 5 Kinder sind nicht unterhalts
fähig; 2 Söhne sind arbeitslos, 2 Söhne
haben nur geringen Verdienst und 1 Toch'
ter ist Fabrikarbeiterin mit 1 unehel.
Kind.
Durch Vorbescheid vom 10.1.1933 wurde die Bezahlung der
restlichen Krankheitskosten etc. übernommen.
Beschluss:
Die auf den + Anton Marquart, Jnv.Rentner auf Marienhof ent
standenen restlichen Krankheitskosten mit 59,56 RM. an
zuerkennen.