Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

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Entscheidunp: der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933. 
jeden Monat -: 5 RM. 
Die OFB. Sulmingen befürwortet mo= 
natlich 15 RM. 
Durch Vorbescheid vom 18.2.1933 wurde die Beihilfe für Frl. 
Bollinger ab Februar 1933 auf -: 15 RM. monatlich erhöht. 
Beschluss: 
Die im Vorbescheid bewilligte Erhöhung zu genehmigen. 
§ 25. 
Frau Marianna Schill. Witwe in 
Stetten hat am 25.8,1932 bei der BFB. 
um die Aufnahme in die Soz.Rentnerfür 
sorge gebeten, nachdem sie arbeitsun 
fähig sei und 1 bresthaften Sohn ohne 
Verdienst habe. 
Schill ist am 3.1.1874 geboren und 
seit 1917 Witwe. Jhr Sohn Karl ist am 
23.4.1916 geboren, bresthaft und Korb 
macher ohne Kenntnisse. Die weiteren 
6 Kinder sind in Dienststellungen und 
nicht unterhaltsfähig. 
Die Antragstellerin hat nach RVO. 
a; Jnv.Rente mit monatlich 18 RM- 
4h w e n -R en t e 5 «3? 13-HM- 
Jn einem baufälligen Haus in Stetti 
wohnt sie und ihr bresthafter Sohn un 
endgeldlich. Sonstige Einkünfte -0- 
Die OFB.Stetten befürwortet eine 
Monatsbeihilfe von —: 20 RM— 
Durch Vorbescheid vom 18.12.1932 wurde Frau Schill eine lau 
fende Monatsbeihilfe von —: 20 RM. ab Dezember 1932 gewährt. '
	        
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