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Entscheidunp: der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
jeden Monat -: 5 RM.
Die OFB. Sulmingen befürwortet mo=
natlich 15 RM.
Durch Vorbescheid vom 18.2.1933 wurde die Beihilfe für Frl.
Bollinger ab Februar 1933 auf -: 15 RM. monatlich erhöht.
Beschluss:
Die im Vorbescheid bewilligte Erhöhung zu genehmigen.
§ 25.
Frau Marianna Schill. Witwe in
Stetten hat am 25.8,1932 bei der BFB.
um die Aufnahme in die Soz.Rentnerfür
sorge gebeten, nachdem sie arbeitsun
fähig sei und 1 bresthaften Sohn ohne
Verdienst habe.
Schill ist am 3.1.1874 geboren und
seit 1917 Witwe. Jhr Sohn Karl ist am
23.4.1916 geboren, bresthaft und Korb
macher ohne Kenntnisse. Die weiteren
6 Kinder sind in Dienststellungen und
nicht unterhaltsfähig.
Die Antragstellerin hat nach RVO.
a; Jnv.Rente mit monatlich 18 RM-
4h w e n -R en t e 5 «3? 13-HM-
Jn einem baufälligen Haus in Stetti
wohnt sie und ihr bresthafter Sohn un
endgeldlich. Sonstige Einkünfte -0-
Die OFB.Stetten befürwortet eine
Monatsbeihilfe von —: 20 RM—
Durch Vorbescheid vom 18.12.1932 wurde Frau Schill eine lau
fende Monatsbeihilfe von —: 20 RM. ab Dezember 1932 gewährt. '