Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./LO.6,1933.
Durch Vorbescheid vom 20.2.1933 wurde dieser Verlängerung statt»
gegeben.
Beschluss :
Diese Einweisung nach Jsny sowie die Verlängerung zu genehmigen
§ 29.
I
Die laufende Unterstützungsempfänger
rin und Jnv.Rentnerin Frau Anna Maria
Kindelbacher . Witwe in Mietingen ist
am 20.10.1932 gestorben.
K, ist am 2.6.1872 geboren und seit
1920 Witwe. Kinder sind keine da.
Die Antragstellerin hat zuletzt die ,
\
Witwenrente nach RVO. mit monatlich
26.85 RM- bezogen und wohnte mit ei
ner Schwester in Mietingen zusammen.
Jn deren Wohnung ist sie auch ver
storben und wurde über die Dauer der
Krankheit mit Hilfe von Bekannten und ।
Verwandten unterstützt. Die BeerdigungS'
kosten beliefen sich ohne Grabstein auf
ca. 60 RM.
Die Schwester der Verstorbenen Frau
Josefa Barth, Witwe hat nun um einen
Beitrag zu diesen Beerdigungskosten ge
beten, nachdem sie selbst ein überschul'
detes Anwesen habe und sie diese Ausla«
gen nicht allein bestreiten könne.
Eine Verpflichtung irgend welcher
Art hatte Frau Barth gegenüber ihrer
+ Schwester Kindelbacher nicht.