M3,
Entscheidunp: der* Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
verzeichnen an Schuldzinse, Steuern,
Licht, Wasserzins etwa -: 6 HM.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
1/2 Uebernahme der Kosten.
Durch Vorbescheid vom 18.12.1932 wurde Schultheiss zu dieser
Beschaffung ein Beitrag von -: 40 RM. verwilligt.
Beschluss:
Wilhelm Schultheiss in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen
und diesen einmaligen Beitrag mit 40 RM. zu genehmigen.
§ 31.
Frl. Jeanette Löwenthal . Laupheim
hat durch ihre Nichte Frau Liesel Fried'
berger am 12.12.1932 bei der BFB. um
die Aufnahme in die Kleinrentnerfürsor«
ge nachgesücht, da sie dauernd erwerbs
unfähig und ohne genügendes Einkommen
sei.
I
L. ist am 1.4.1862 geboren und lebt '
mit ihrer Schwester Frau Lina Löwenthal 1
Witwe in Laupheim zusammen.
Die Antragstellerin hat nach einer
vorgelegten Bescheinigung, welche amt
licherseits bestätigt ist, ein Vorkrieg
vermögen von -: 10000 M als Heiratgut
gehabt, das angeblich entwertet ist.
Sonstige Einkünfte hat sie nicht.
Der Ortsfürsorgeausschuss Laupheim be
fürwortet eine laufende Monatsbeihilfe
von -: 40 RM.