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Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20,6.1933.
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Durch Vorbescheid vom 18.2.1933 wurde Frl. Löwenthal ab
Februar 1933 eine laufende Monatsbeihilfe von 40 HM.
bewilligt.
Beschluss :
Frl. Jeanette Löwenthal in Laupheim als Kleinrentner!n anzu=
erkennen und die im Vorbescheid verbilligte Unterstützung
auch weiterhin zu belassen.
§ 32.
Frau Anna Link. Witwe in Baltrinp;en
hat am 12.1.1933 bei der BFB. durch den
Schwiegersohn Benedikt Aich um die Auf
nahme in die Kleinrentnerfürsorge gebe
ten, nachdem sie alt und erwerbsunfähig
sei.
Link ist am 22.5.1852 geboren und
seit 1898 Witwe. Sie hat 2 Kinder, wo
von der Sohn verheiratet und Buchhänd
ler in Stuttgart ist und die Tochter
die Ehefrau des Aich in Baltringen.
Die Antragstellerin befindet sich
seit 1921 bei ihrer Tochter. Diese hat
Jedoch 6 unversorgte Kinder bei einem
landw. Besitztum von rd. 14 Morgen.
Eine vertragliche Verpflichtung hat
diese Tochter gegenüber der Mutter nicht
Frau Link hat ihr landw.Anwesen in
Mietingen im Jahre 1913 an ihren in
zwischen in Mietingen + Sohn Josef über
geben und wäre dieser zum Unterhalt der
Mutter verpflichtet gewesen.