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Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./LO.6.1833.
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Die Gemeinde Bussmannshausen stellt»
der Frau Menz in ihrem Gemeindehaus
. ; i ___ eine Wohnung gegen einen Mietzins von
monatlich 10 RM. zur Verfügung.
Frau Menz wie auch die OFB. Buss
mannshausen würden diese Regelung be=
grüssen.
Durch Vorbescheid vom 1.12.1932 wurde Menz neben der bishe- ’
eigen Monatsbeihilfe von 20 RM. auch die Bezahlung des
Mietzinses von monatlich 10 RM. ab Dezember 1932 gewährt.
Beschluss :
Den im Vorbescheid zugebilligten Mietzins mit 10 RM. auch
neben der laufenden Beihilfe von 20 RM. weiterzubezahlen.
§ 34.
Die laufende Unterstützungsempfänge»
rin und Kleinrentnerin Frl. Pauline
Müller in Dietenheim hat durch ihren
Bevollmächtigten Eisele am 15.12.1932
Erhöhung der bisherigen Monatsbeihilfe
von -: 15 RM. beantragt, nachdem sie
neben Steuern etc. täglich 50 Pfg.Kost
geld an ihren Bruder Frz.Jos. Müller
bezahlen müsse.
Die OFB. Dietenheim befürwortet ei
ne Monatsbeihilfe von 20 RM.ab Janr.1933
Durch Vorbescheid vom 18.2.1933 wurde für Frl. Müller die
Monatsbeihilfe auf 20 RM. ab Februar 1933 erhöht.
Beschluss?
Die im Vorbescheid ausgesprochene Erhöhung zu genehmigen.