Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

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Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./LO.6.1833. 
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Die Gemeinde Bussmannshausen stellt» 
der Frau Menz in ihrem Gemeindehaus 
. ; i ___ eine Wohnung gegen einen Mietzins von 
monatlich 10 RM. zur Verfügung. 
Frau Menz wie auch die OFB. Buss 
mannshausen würden diese Regelung be= 
grüssen. 
Durch Vorbescheid vom 1.12.1932 wurde Menz neben der bishe- ’ 
eigen Monatsbeihilfe von 20 RM. auch die Bezahlung des 
Mietzinses von monatlich 10 RM. ab Dezember 1932 gewährt. 
Beschluss : 
Den im Vorbescheid zugebilligten Mietzins mit 10 RM. auch 
neben der laufenden Beihilfe von 20 RM. weiterzubezahlen. 
§ 34. 
Die laufende Unterstützungsempfänge» 
rin und Kleinrentnerin Frl. Pauline 
Müller in Dietenheim hat durch ihren 
Bevollmächtigten Eisele am 15.12.1932 
Erhöhung der bisherigen Monatsbeihilfe 
von -: 15 RM. beantragt, nachdem sie 
neben Steuern etc. täglich 50 Pfg.Kost 
geld an ihren Bruder Frz.Jos. Müller 
bezahlen müsse. 
Die OFB. Dietenheim befürwortet ei 
ne Monatsbeihilfe von 20 RM.ab Janr.1933 
Durch Vorbescheid vom 18.2.1933 wurde für Frl. Müller die 
Monatsbeihilfe auf 20 RM. ab Februar 1933 erhöht. 
Beschluss? 
Die im Vorbescheid ausgesprochene Erhöhung zu genehmigen.
	        
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