Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933«
Die Antragstellerin hat keinen stän
digen Arbeitgeber; sie ist aushilfswei
se teils im Bahnhofhotel Ulm teils im
Bahnhofhotel Laupheim tätig gewesen.
Vermögen oder Einkommen hat sie nichl
Sie wohnt in Laupheim bei ihrer Mutter
Frau Walburga Ried, Witwe. Diese ist
Wohlfahrtsempfängerin der Stadt Laupheii
Nach den vorliegenden ärztlichen Gut
achten musste die Wöchnerin vom 6.6.bis
2.7.1932 im Bez.Krankenhaus Laupheim
sein. Die Kosten hiefür sind 129,70 HM.
Weitere Auslagen für Hebamme, San.Kolon«
ne, Arzt etc. 48,70 RM - 178,40 RM.
Der Kindsvater ist in der Person
des Josef Enderle, Rb.O’Sekr.in Wester=
heim bekannt und hat die Vaterschaft
vor Gericht anerkannt.
Die OFB. Laupheim hat den Antrag
der R. wegen Hilfsbedürftigkeit befür
wortet.
Ried ist nicht Mitglied einer Kran
kenkasse.
Durch Vorbescheid vom 10.6.1932 wurde der Einweisung Ried
in das Bez.Krankenhaus Laupheim und in die damit entstehenden
Kosten etc. zugestimmt.
Beschluss :
1. Frl. Barbara Ried in Laupheim als Wöchnerin anzuerkennen und
auf sie entstandenen- Kosten zur Auszahlung zu genehmigen,
2. Den Kindsvater Josef Enderle in Westerheim als ersatzpflich
tig heranzuziehen. _