Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933« 
Die Antragstellerin hat keinen stän 
digen Arbeitgeber; sie ist aushilfswei 
se teils im Bahnhofhotel Ulm teils im 
Bahnhofhotel Laupheim tätig gewesen. 
Vermögen oder Einkommen hat sie nichl 
Sie wohnt in Laupheim bei ihrer Mutter 
Frau Walburga Ried, Witwe. Diese ist 
Wohlfahrtsempfängerin der Stadt Laupheii 
Nach den vorliegenden ärztlichen Gut 
achten musste die Wöchnerin vom 6.6.bis 
2.7.1932 im Bez.Krankenhaus Laupheim 
sein. Die Kosten hiefür sind 129,70 HM. 
Weitere Auslagen für Hebamme, San.Kolon« 
ne, Arzt etc. 48,70 RM - 178,40 RM. 
Der Kindsvater ist in der Person 
des Josef Enderle, Rb.O’Sekr.in Wester= 
heim bekannt und hat die Vaterschaft 
vor Gericht anerkannt. 
Die OFB. Laupheim hat den Antrag 
der R. wegen Hilfsbedürftigkeit befür 
wortet. 
Ried ist nicht Mitglied einer Kran 
kenkasse. 
Durch Vorbescheid vom 10.6.1932 wurde der Einweisung Ried 
in das Bez.Krankenhaus Laupheim und in die damit entstehenden 
Kosten etc. zugestimmt. 
Beschluss : 
1. Frl. Barbara Ried in Laupheim als Wöchnerin anzuerkennen und 
auf sie entstandenen- Kosten zur Auszahlung zu genehmigen, 
2. Den Kindsvater Josef Enderle in Westerheim als ersatzpflich 
tig heranzuziehen. _
	        
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