Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./LO.6.1933. 
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Beschluss; 
1. Erl. Pauline Schüler in Laupheim als Wöchnerin anzuerkennen 
und die auf sie entstandenen Kosten zu bewilligen, 
2. Den Kindsvater Bartholomäus Thaler aus Eitting zum Ersatz 
anzuhalten. 
§ 38. 
Erl. Magdalena Scheffold. Weiss« 
nähterin, geb. am 24.8.1912 in Laupheim 
hat für ein am 8.12.1932 geborenes Kind 
„ Maria ” die Wochenfürsorge beantragt. 
Die Wöchnerin ist bei ihrer Mutter 
Walburga Scheffold, Witwe im Haushalt. 
Letztere ist Zeitungsausträgerin und 
bezieht eine Unf.Rente als Witwe. Jhr 
Monatseinkommen soll -: 70 RM. sein, 
wovon für Miete, Licht, Wasser, Kranken 
kasse etc. 20 RM. abgehen. 
Jn einer Krankenkasse ist die Wöch 
nerin nicht versichert. 
Der Kindsvater ist in der Person 
des Karl Lechner, Oberschütze bei 10. 
Jnf .Reg.Nr.13 in Ulm bekannt und auch 
gerichtlich festgestellt; Urteil des 
Amtsgerichts Ulm vom 4.2.1933. 
Durch Vorbescheid vom 8.10.1932 ist die Hebammengebühr mit 
32,50 RM. an Hebamme Mussotter, Laupheim bezahlt worden. 
Beschluss: 
Erl. Magdalena Scheffold in Laupheim als Wöchnerin anzuerkenner 
und die an die Hebamme bezahlte Gebühr mit -: 32,50 RM. gegen 
Ersatz durch den Kindsvater zu genehmigen.
	        
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