Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./LO.6.1933.
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Beschluss;
1. Erl. Pauline Schüler in Laupheim als Wöchnerin anzuerkennen
und die auf sie entstandenen Kosten zu bewilligen,
2. Den Kindsvater Bartholomäus Thaler aus Eitting zum Ersatz
anzuhalten.
§ 38.
Erl. Magdalena Scheffold. Weiss«
nähterin, geb. am 24.8.1912 in Laupheim
hat für ein am 8.12.1932 geborenes Kind
„ Maria ” die Wochenfürsorge beantragt.
Die Wöchnerin ist bei ihrer Mutter
Walburga Scheffold, Witwe im Haushalt.
Letztere ist Zeitungsausträgerin und
bezieht eine Unf.Rente als Witwe. Jhr
Monatseinkommen soll -: 70 RM. sein,
wovon für Miete, Licht, Wasser, Kranken
kasse etc. 20 RM. abgehen.
Jn einer Krankenkasse ist die Wöch
nerin nicht versichert.
Der Kindsvater ist in der Person
des Karl Lechner, Oberschütze bei 10.
Jnf .Reg.Nr.13 in Ulm bekannt und auch
gerichtlich festgestellt; Urteil des
Amtsgerichts Ulm vom 4.2.1933.
Durch Vorbescheid vom 8.10.1932 ist die Hebammengebühr mit
32,50 RM. an Hebamme Mussotter, Laupheim bezahlt worden.
Beschluss:
Erl. Magdalena Scheffold in Laupheim als Wöchnerin anzuerkenner
und die an die Hebamme bezahlte Gebühr mit -: 32,50 RM. gegen
Ersatz durch den Kindsvater zu genehmigen.