EntscheidunF; Lsr» Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
§ 40.
Die BFB. Waldsee hat mit Schreiben
vom 22.12.1932 um Ersatz entstandener
Wochenfürsorgekosten von -: 50 RM. für
Frau Anna Kranz . Hausierhändlerin aus
Baltringen gebeten.
Frau Kranz ist am 8.5,1904 geboren
und die Ehefrau des Johannes Kranz,
Hausierhändlers, wohnhaft in Baltringen
Sie hat am 20.10.1932 ein Kind
„ Rosa ” in Wolfegg geboren. Äusser dem
Neugeborenen sind noch 4 Kinder im Als
ter von 10-1 1/2 Jahren vorhanden.
Der Verdienst aus der Handel schäft
ist gering. Vermögen äusser dem Wohn
wagen und 1 Pferd = 0.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Kranz nicht versichert.
Die OFB. Baltringen anerkennt den
gew.Aufenthalt der Familie Kranz in
Baltringen und zugleich äuch deren
Hilfsbedürftigkeit.
Durch Vorbescheid vom 30.12.1932 ist der BFB. Waldsee der
ausgelegte Betrag mit -: 50 RM. für die Wöchnerin Kranz er
stattet worden.
Beschluss :
Die durch die BFB. Waldsee ausgeübte Wochenhilfe für die
Wöchnerin Kranz aus Baltringen anzuerkennen und die entstan
denen Kosten mit 50 RM. zu genehmigen.