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Sitzung am 14. August 1931,
bereits oben § 22 geschildert.
Der seit Jahren kranke Sohn hat aus=
ser seiner Jnv.Rente keinerlei Einkorn®
men.
Die Gemeindebehörde Bussmannshausen
befürwortet die Uebernahme der Krank®
heitskosten, da Speidel nicht imstande
sei, diesen Betrag aufzubringen.
Beschluss :
Jm Einverständnis mit Dr.med. Bullinger in Laupheim den Rech®
nungsbetrag mit —: 78 RM. auf —; 50 RM. zu ermässigen und
an Dr.med, Bullinger zu überweisen.
§ 24.
Die Soz«Rentnerin Franziska Schmutz,
ledig von Dellmensingen . geb. 1.4.1858
hat am 5.5.1931 wegen Erwerbsunfähig®
keit und ungenügendem Einkommen um eine
laufende monatliche Beihilfe von 20 RM.
nachgesucht.
Franziska Schmutz wohnt bei der
74 Jahre alten Marianne Kerner in Dell®
mensingen, die nur 1 1/2 Morgen Land®
Wirtschaft besitzt. Hier hat Schmutz
das Wohnungsrecht.
Jhr Einkommen besteht lediglich aus
der Jnv.Rente mit monatlich 23,60 RM.
Sie befindet sich nach Mitteilung
der Gemeindebehörde in sehr ärmlichen
Verhältnissen und befürwortet Letztere
eine monatliche Beihilfe von —: 20 RM._