Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung; der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933. 
§ 41. 
Jonas Ambacher, Hilfsarbeiter in 
Burgrieden hat für seine Tochter Frl. 
Anna Ambacher , geb. am 10.9.1914 in 
Burgrieden um die Bezahlung der Hebam» 
- - mengebühr gebeten, nachdem diese am 
20.9.1932 das Kind „ Gerta " geboren 
hat. 
Die Wöchnerin ist bei den Eltern zu 
Hause und seit Frühjahr 1932 arbeitslos 
Ebenso sind die Eltern arbeitslos. 
Die Einkünfte sind also äusserst gering 
Der Vater Ambacher besitzt ein Eigen 
heim im Wert von —: 500 RM. 
Jn einer Krankenkasse ist die Wöch= 
nerin nicht versichert. 
Der Kindsvater soll ein Wilhelm 
Späth, Dienstknecht sein; dessen Auf 
enthalt ist jedoch unbekannt. Die Va 
terschaft hat er nicht anerkannt. 
Die Hebammengebühr ist -: 32 RM. 
Die OFB. Burgrieden befürwortet den 
Antrag. 
Durch Vorbescheid vom 17.10.1932 ist die Hebammengebühr für 
die Wöchnerin Ambacher bezahlt worden. 
Beschluss : 
Frl. Anna Ambacher in Burgrieden als Wöchnerin anzuerkennen 
und die für sie verausgabte Hebammengebühr zu bewilligen.
	        
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