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Entscheidung d er Vorsitze nden vom 19./20.6.1933 .
§ 42.
Josef Ott . Landwirt in Bu ssmanns=
hausen hat bei der BFB. am 30.3.1933
für seine Ehefrau Rosine Ott, geb. am
4.10.1887 Wochenhilfe beantragt, nach
dem am 29.3.1933 das Kind Rosine ”
geboren wurde.
Der Ehemann Ott hat eigene Landwirt
schaft in Bussmannshausen mit rd. 7 ha.
im Wert von -: 22000 RM., worauf jedoch
-: 20200 RM. Schulden ruhen.
Dessen Monatseinkommen ist mit 35 RM
angegeben, das durch Schuldzinse und
Steuern aufgeht.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Ott nicht versichert.
Äusser dem Neugeborenen sind noch
10 Kinder im Alter von 2-19 Jahren da.
Weiter befindet sich im Haushalt die
Mutter des Ott als Pfründnerin.
Die OFB. Bussmannshausen befürwortet
dringend eine Hilfe.
Durch Vorbesc heid vom 1.4.1933 ist der Wöchnerin eine einmail'
ge Beihilfe von -: 30 RM. bewilligt; ebenso sind di© Kosten
für Hebamme sowie Arzt- und Apothekerke^t^en- übernommen.
Beschluss :
Frau Rosine Ott, Landwirts Ehefrau in Bussmannshausen als
Wöchnerin anzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten
Unterstützungen zu genehmigen.