Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

m. 
Entscheidung d er Vorsitze nden vom 19./20.6.1933 . 
§ 42. 
Josef Ott . Landwirt in Bu ssmanns= 
hausen hat bei der BFB. am 30.3.1933 
für seine Ehefrau Rosine Ott, geb. am 
4.10.1887 Wochenhilfe beantragt, nach 
dem am 29.3.1933 das Kind Rosine ” 
geboren wurde. 
Der Ehemann Ott hat eigene Landwirt 
schaft in Bussmannshausen mit rd. 7 ha. 
im Wert von -: 22000 RM., worauf jedoch 
-: 20200 RM. Schulden ruhen. 
Dessen Monatseinkommen ist mit 35 RM 
angegeben, das durch Schuldzinse und 
Steuern aufgeht. 
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe 
leute Ott nicht versichert. 
Äusser dem Neugeborenen sind noch 
10 Kinder im Alter von 2-19 Jahren da. 
Weiter befindet sich im Haushalt die 
Mutter des Ott als Pfründnerin. 
Die OFB. Bussmannshausen befürwortet 
dringend eine Hilfe. 
Durch Vorbesc heid vom 1.4.1933 ist der Wöchnerin eine einmail' 
ge Beihilfe von -: 30 RM. bewilligt; ebenso sind di© Kosten 
für Hebamme sowie Arzt- und Apothekerke^t^en- übernommen. 
Beschluss : 
Frau Rosine Ott, Landwirts Ehefrau in Bussmannshausen als 
Wöchnerin anzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten 
Unterstützungen zu genehmigen.
	        
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