Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom IS./LO.6.1933. 
ut>- 
§ 44. 
Christian Ortlieb. Taglöhner in 
Orsenhausen hat am 8.1.1933 durch die 
OFB. Orsenhausen für seine Ehefrau Juli 
ana, geb. am 17.3.1905 Wochenhilfe be 
antragt, nachdem diese am 30.12.1932 
das Kind „ Anna Maria ” geboren hat. 
Der Ehemann Ortlieb ist unständiger 
Taglöhner und verdient z.Zt. 30 Pfg. in 
der Stunde; seine Beschäftigung ist je 
doch nur vorübergehender Art. Er wohnt 
im Armenhaus in Orsenhausen. 
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe 
leute Ortlieb nicht versichert. 
Äusser dem Neugeborenen sind noch 
3 Kinder im Alter von 8-1 Jahr da. 
Zur Geburt war die Zuziehung eines 
Arztes notwendig und betragen dessen 
Kosten -: 35,70 RM. 
Die OFB. Orsenhausen bejaht eine Be 
dürftigkeit und Würdigkeit. 
Durch Vorbescheid vom 3.1.1933 wurde der Wöchnerin eine ein 
malige Beihilfe von 30 RM. und die Bezahlung von Arzt und 
Hebamme zugebilligt. 
Beschluss: 
Frau Juliana Ortlieb, Taglöhners Ehefrau in Orsenhausen als 
Wöchnerin anzuerkennen und die auf sie entstandenen Entbin» 
düngskosten mit 98,20 RM. zu genehmigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.