Entscheidung der Vorsitzenden vom IS./LO.6.1933.
ut>-
§ 44.
Christian Ortlieb. Taglöhner in
Orsenhausen hat am 8.1.1933 durch die
OFB. Orsenhausen für seine Ehefrau Juli
ana, geb. am 17.3.1905 Wochenhilfe be
antragt, nachdem diese am 30.12.1932
das Kind „ Anna Maria ” geboren hat.
Der Ehemann Ortlieb ist unständiger
Taglöhner und verdient z.Zt. 30 Pfg. in
der Stunde; seine Beschäftigung ist je
doch nur vorübergehender Art. Er wohnt
im Armenhaus in Orsenhausen.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Ortlieb nicht versichert.
Äusser dem Neugeborenen sind noch
3 Kinder im Alter von 8-1 Jahr da.
Zur Geburt war die Zuziehung eines
Arztes notwendig und betragen dessen
Kosten -: 35,70 RM.
Die OFB. Orsenhausen bejaht eine Be
dürftigkeit und Würdigkeit.
Durch Vorbescheid vom 3.1.1933 wurde der Wöchnerin eine ein
malige Beihilfe von 30 RM. und die Bezahlung von Arzt und
Hebamme zugebilligt.
Beschluss:
Frau Juliana Ortlieb, Taglöhners Ehefrau in Orsenhausen als
Wöchnerin anzuerkennen und die auf sie entstandenen Entbin»
düngskosten mit 98,20 RM. zu genehmigen.