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Entscheidung der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933,
§ 45.
Max Kubler , Schweinehändler in
Jllerrieden hat bei der BFB. am 14.2,
1933 für seine Ehefrau Emilie, geb. am
4.4.1894 Wochenfürsorge beantragt,nach«
dem sie am 7.2.1933 das Kind „ Max ”
geboren hat.
Der Ehemann Kugler hat ein Eigen«
heim im Wert von -: 2000 RM., worauf
-: 1700 RM. Schulden ruhen.
Dessen Monatseinkommen besteht aus
Miete und Arbeitsverdienst in Höhe von
angeblich -: 72 RM. wofür abgehen an
Schuldzinsen, Steuern etc, -: 10 RM.
Kugler ist bei der Krankenkasse des
Landw.Hauptverbands in Stuttgart ver«
sichert ( Privatkrankenkasse ).
Äusser dem Neugeborenen sind noch
8 Kinder im Alter von 14-1 1/2 Jahren
vorhanden.
Die Wöchnerin musste vom 6.2. bis
- - 24.2.1933 im Bez.Krankenhaus Laupheim
behandelt werden. Es handelte sich in
diesem Falle um eine schwierige Geburt,
die einen Gesamtaufwand von 422,10 RM.
erforderte.
Die Privatkrankenkasse hat sich an -
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den Kosten mit -: 207,47 RM.beteiligt,
so dass ein ungedeckter Aufwand von
214,63 RM. verblieben ist. _ «