Entsc.heidunp: der Vorsitzenden vom 19./20.6.1933.
§ 47.
Reichsmittel zur Durchführung der
Kleinrentnerfürsor^e im Jahre 1932.
Die Württ.Staatshauptkasse Stutt
gart hat dem BFV.Laupheim für 1932 an
Reichsmittel überwiesen:
Erlass des Jnnenministeriums Stutt
gart vom
3.9.1932
IX
3348
5780
RM
3.11. "
IX
4141
2410
n
21.12. "
IX
4563
1930
n
11.3.1933
IX
373
2020
n
und weiterhin
11.3.1933 IX 373 1330 RM.
Die Mittel sind - im Gegensatz zu
den in den letzten Jahren bereitge
stellten Reichsmitteln - vom Reich da
zu bestimmt worden, den Fürsorgever
bänden die Durchführung der Kleinrent
nerfürsorge zu erleichtern. Dies
schliesst nicht aus, dass sie auch da
zu verwendet werden, Fällen besonderer
Not durch besondere Fürsorgeleistungen
gerecht zu werden. Für allgemeine Ein
richtungen der Kleinrentnerfürsorge
dürfen die Mittel nicht verwendet wer
den. Auch darf eine allgemeine Vertei-
i
lung der Reichsbeihilfe an die einzel
nen Kleinrentner nicht erfolgen.
Nur die Mittel nach Erlass vom 11.3«