Sitzung am 14. August 1931.
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Beschluss :
1; Die Hilfsbedürftigkeit der Franziska Schmutz anzuerkennen,
2; derselben ab 1.8.1931 eine monatliche Beihilfe von -: 15 EM.
zu gewähren.
§ 25.
Die Soz.Rentnerin Mariann e Wildt.
Witwe, geb. 5.3.1856, wohnhaft in Die«
tenheim erhielt bis zum 31. Januar 1931
eine monatliche Beihilfe von 10 RM.
Dieselbe ist am 2.1.1931 zu ihrem
Sohn nach Vöhringen verzogen von welchem
sie am 8.3.1931 wieder zurückkehrte.
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Am 16.6.1931 stellt sie den Antrag
auf Wiedergewährung der Beihilfe, da
sie in Dietenheim auf eigene Rechnung
leben müsse, auf Unterstützung angewie=
sen und bei ihrem hohen Alter nichts
mehr verdienen könne.
Äusser ihrer Jnv.Rente bezieht sie
keinerlei Einkommen.
Jhr beiden Söhne sind verheiratet,
haben grosse Familien und sind nicht in
der Lage zu unterstützen.
Das Bürgermeisteramt Dietenheim be
fürwortet die Gewährung einer Beihilfe.
Beschluss :
1; Die Hilfsbedürftigkeit der Frau Marianne Wildt anzuerkennen,
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2; derselben eine monatliche Beihilfe von 10 RM. ab 1.7.1931
zu verwilügen.