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Entscheidunft der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
§ 3.
Max Spä^ele , fr.Kaufmann in Sinningen hat schriftlich
am 18.4.1933 und mündlich am 19.5.1933 um die Gewährung
einer einmaligen ausserordentlichen Beihilfe zur Bestrei
tung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie ge
beten.
Spägele ist am 22.12.1893 geboren und verh. mit
Klara geb. Wirsching, geb.am 4.8.1894. Jm Haushalt befin
det sich 1 Adoptivkind Hermann, geb.am 20.1.1922.
Der Antragsteller hat 1t.Bescheid des Vers.Amts Ulm
vom 25.8.1931 100% Kriegsrente inf. Kopfschuss, wofür
er monatlich z.Zt. -: 118,05 RM. Rente bezieht. Nebenher
erhält er die Zusatzrente durch BFB. mit -: 51 RM.
Aus der Angestelltenversicherung bekommt er seit
1.4.1933 ein monatliches Ruhegeld von -: 30,40 RM.
Weiteres Einkommen oder Vermögen besteht nicht.
An ständigen Monatsausgaben sind angegeben für Miete,
Krankenkasse- und Sterbekassenbeitrag ca. -: 60 RM.
Dessen Ehefrau ist seit Jahren schwer leidend und
musste sich schon wiederholt gefährlichen Operationen
unterziehen, die aussergewöhnliche Kosten verursachten.
An ungedeckten Kosten gibt er -: 226.20 RM an .
Durch Vorbescheid vom 30.5.1933 wurde im Hinblick
auf die besonders gelagerten Verhältnisse des Gesuchstel
lers eine einmalige Beihilfe von -: 100 RM. verwilligt.
B e s c h 1 u ss :
Max Spägele in Binningen als Kriegsbeschädigten anzuer
kennen und die durch Vorbescheid ausbezahlte einmalige
Beihilfe mit -: 100 RM. zu genehmigen.