Entscheidung; der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
m-
§ 4.
Frau Franziska Warner. Witwe in Altheim hat im März
1933 durch die OFB. Altheim um öff. Fürsorge nachgesucht,
weil sie alt, erwerbsunfähig und vermögenslos sei.
Wagner ist am 8.3.1854 geboren und seit 1912 Witwe.
Die Gesuchstellerin erhält für ihren gefallenen Sohn Karl
1t.Bescheid des Vers.Amts Ulm vom 12.9.1931 die Elternbei
hilfe mit monatlich 12 RM.
Jhr Schwiegersohn Bernhard Erath in Altheim gibt die
geringe Pfründe mit einem Jahreswert von —: 140 EM.
Andere unterhaltsfähige Kinder sind nicht da.
Die OFB. Altheim befürwortet eine Monatsbeihilfe von 10 EM.
Durch Vorbescheid vom 23.5.1933 ist Frau Wagner eine
laufende Unterstützung von monatlich -: 10 EM. bewilligt.
Beschluss: , .
Frau Franziska Wagner, Kriegermutter in Altheim anzuerken
nen und ihr ab Mai 1933 monatlich —: 10 EM. zu genehmigen.
§ 5.
Frau Kreszenz Ade, Witwe in Laupheim hat am 8.6.1933
bei der BFB. um Aufnahme in die Soz.Rentnerfürsorge gebeten,
nachdem ihr Ehemann am 27.4.1933 + und sie selbst ebenso
hilfsbedürftig sei wie zu Lebzeiten des Ehemanns.
Die Gesuchstellerin ist am 13.1.1855 geboren. Sie
wohnt in Miete und bezahlt an Miete und Wasserzins 15 EM.
Jhre Witwenrente ist 1t.Bescheid vom 24.5.1933 auf mo
natlich -: 18,60 EM. festgesetzt worden. EingangI 8.6.1933.
Jhre 3 Mädchen sind verheiratet und können nicht unter®
stützen. Vermögen ist nirgends vorhanden.
Die OFB. Laupheim befürwortet die Mietzinsübernahme.