i
Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
Durch Vorbescheid vom 16.6.1933 ist Frau Ade
a; Der bisherige Mietzinsbeitrag von -: 10 RM. für Mai
b; ebenso für Monat Juni wie Ziffer a, fortlaufend,
c; laufende Monatsbeihilfe ab Juni 1933 mit -: 10 RM.
bewilligt worden.
Beschlu ss :
Frau Kreszenz Acle, Witwe in Laupheim als Soz.Rentnerin
anzuerkennen und die"im Vorbescheid verwilligten Unter
stützungen auch weiterhin zu gewähren.
§ 6.
Benedikt Burkhardt, fr.Taglöhner in Laupheim hat am
4.4.1933 bei der BFB. die Uebernahme von Krankheitskosten i
beantragt, weil er ohne genügendes Einkommen sei.
Burkhardt ist am 27.5.1863 geboren und seit 1892
verwitwet. Er bezieht durch die Bauberufsgenossenschaft
Stuttgart seit Jahren eine Unfallrente mit z.Zt.monatlich
55,30 RM.- Weiteres Einkommen oder Vermögen ist -0-
Unterhaltsfähige sind nicht vorhanden.
An ständigen Monatsausgaben sind für Miete, Licht etc.
-: 13 RM. angegeben.
Die VFB. Laupheim befürwortet den Antrag.
Durch Vorbescheid vom 29.5.1933 ist die Bezahlung
entstehender Krankheitskosten für Burkhardt zugesagt.
Beschluss;
Benedikt Burkhardt, Unfallrentner in Laupheim als Sozial
rentner zu betreuen und entstehende Krankheitskosten zu
übernehmen.