Entscheidun?: der Vorsitzenden von 30.6.1933.
Unterhaltsfähige hat die Witwe nicht.
Die OFB. Laupheim befürwortet deren Antrag.
Durch Vorbescheid vom 24.6.1933 ist der Frau Engler
die Bezahlung des Mietzinses mit monatlich 8 HM. sowie
der laufenden Krankenkassenbeiträge bewilligt worden.
Beschluss :
Frau Maria Engler, Witwe in Laupheim als Soz.Rentnerin an=
zuerkennen und die im Vorbescheid gewährten Unterstützungen
auch weiterhin zu genehmigen.
§ 9.
Alois Goldhofer . Jnv.Rentner in Laupheim hat am 20.3.
1933 bei der BFB. um die Bezahlung des Mietzinses mit 15 RM
sowie die Uebernahme der Krankenkassenbeiträge nachgesucht.
Goldhofer ist am 18.4.1864 geboren und seit 1918 ver
witwet. Die 21 Jahre alte Tochter Theresia versieht ihrem
Vater den Haushalt; der 18 Jährige Sohn Georg ist arbeits
los ohne Unterstützung. Weitere Kinder sind nicht da.
Der Antragsteller bezieht 1t.Bescheid vom 10.3.1926
eine Jnv.Rente von monatlich -: 21,70 RM.
Nebenher hat er geringe Einnahme aus Handelschaft.
An ständigen Monatsausgaben sind angegeben für Miete, Licht
Wasserzins, Krankenkasse etc. gegen 23 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet dessen Antrag.
Durch Vorbescheid vom 23.6.1933 sind an G. bewilligt:
a; Die Beiträge zur Al1g,OKK.Laupheim laufend ab Mai 1933,
b; Ein Mietzinsbeitrag von monatlich 10 RM. ab 1.5.1933.
Beschluss :
Alois Goldhofer, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner
anzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten Unterstüt
zungen auch weiterhin zu belassen.