Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidun?: der Vorsitzenden von 30.6.1933. 
Unterhaltsfähige hat die Witwe nicht. 
Die OFB. Laupheim befürwortet deren Antrag. 
Durch Vorbescheid vom 24.6.1933 ist der Frau Engler 
die Bezahlung des Mietzinses mit monatlich 8 HM. sowie 
der laufenden Krankenkassenbeiträge bewilligt worden. 
Beschluss : 
Frau Maria Engler, Witwe in Laupheim als Soz.Rentnerin an= 
zuerkennen und die im Vorbescheid gewährten Unterstützungen 
auch weiterhin zu genehmigen. 
§ 9. 
Alois Goldhofer . Jnv.Rentner in Laupheim hat am 20.3. 
1933 bei der BFB. um die Bezahlung des Mietzinses mit 15 RM 
sowie die Uebernahme der Krankenkassenbeiträge nachgesucht. 
Goldhofer ist am 18.4.1864 geboren und seit 1918 ver 
witwet. Die 21 Jahre alte Tochter Theresia versieht ihrem 
Vater den Haushalt; der 18 Jährige Sohn Georg ist arbeits 
los ohne Unterstützung. Weitere Kinder sind nicht da. 
Der Antragsteller bezieht 1t.Bescheid vom 10.3.1926 
eine Jnv.Rente von monatlich -: 21,70 RM. 
Nebenher hat er geringe Einnahme aus Handelschaft. 
An ständigen Monatsausgaben sind angegeben für Miete, Licht 
Wasserzins, Krankenkasse etc. gegen 23 RM. 
Die OFB. Laupheim befürwortet dessen Antrag. 
Durch Vorbescheid vom 23.6.1933 sind an G. bewilligt: 
a; Die Beiträge zur Al1g,OKK.Laupheim laufend ab Mai 1933, 
b; Ein Mietzinsbeitrag von monatlich 10 RM. ab 1.5.1933. 
Beschluss : 
Alois Goldhofer, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner 
anzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten Unterstüt 
zungen auch weiterhin zu belassen.
	        
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