Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

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Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933. 
§ 10. 
Anton Münzing. fr.Zimmermann in Laupheim hat am 16.5. 
1933 bei der BFB. um eine laufende Monatsunterstützung von 
10 RM. nachgesucht, weil er arbeitsunfähig und ohne ge 
nügendes Einkommen sei. 
Münzing ist am 13.9.1868 geboren und getr.lebend. 
Er hat Wohnungsrecht bei seinem Sohn Max. Für Kost bezahlt 
er angeblich pro Tag 1 HM. an die Witwe Sellmann, hier. 
Seine Jnv.Rente ist 1t.Bescheid vom 8.3.1932 z.Zt. mo 
natlich -: 32,60 RM.- Weiteres Einkommen oder Vermögen hat 
Münzing nicht. Die Kinder sind nicht unterhaltsfähig. 
Durch Vorbescheid vom 16.5.1933 ist Münzing eine laufen 
de Monatsbeihilfe ab Mai 1933 mit —: 10 RM. bewilligt. 
Beschluss : 
Anton Münzing, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner anzu 
erkennen und die im Vorbescheid gewährte Beihilfe zu zahlen. 
§ 11. 
■ ) 
Julius Schöbel, fr.Gipser in Laupheim hat bei der BFB. 
wegen Arbeitsunfähigkeit und ungenügendem Einkommen um Auf 
nahme in die Soz.Rentnerfürsorge nachgesucht. 
Schöbel war It.anl. ärztlichem Gutachten vom 3.5. bis 
13.5.1933 wegen Herzklappenerkrankung im Bez.Krankenhaus. 
Er ist am 8.7.1882 geboren und verh. mit Hedwig geb. 
Schott, geb.am 26.1.1884. Es sind 4 Kinder da, wovon 2 schul 
pflichtig sind. Der ledige Sohn Christoph ist z.Zt. Wohlfahrt, 
empfänger der Stadt Laupheim. Die ledige Tochter Marie ist 
Dienstmädchen; sie hat für 1 Kind zu sorgen. 
Der Antragsteller hat 1t.Bescheid vom 10.2.1933 eine 
monatliche Jnv.Rente mit —: 49,60 RM. einschl.2 Kinderzuschi.
	        
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