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Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
§ 10.
Anton Münzing. fr.Zimmermann in Laupheim hat am 16.5.
1933 bei der BFB. um eine laufende Monatsunterstützung von
10 RM. nachgesucht, weil er arbeitsunfähig und ohne ge
nügendes Einkommen sei.
Münzing ist am 13.9.1868 geboren und getr.lebend.
Er hat Wohnungsrecht bei seinem Sohn Max. Für Kost bezahlt
er angeblich pro Tag 1 HM. an die Witwe Sellmann, hier.
Seine Jnv.Rente ist 1t.Bescheid vom 8.3.1932 z.Zt. mo
natlich -: 32,60 RM.- Weiteres Einkommen oder Vermögen hat
Münzing nicht. Die Kinder sind nicht unterhaltsfähig.
Durch Vorbescheid vom 16.5.1933 ist Münzing eine laufen
de Monatsbeihilfe ab Mai 1933 mit —: 10 RM. bewilligt.
Beschluss :
Anton Münzing, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner anzu
erkennen und die im Vorbescheid gewährte Beihilfe zu zahlen.
§ 11.
■ )
Julius Schöbel, fr.Gipser in Laupheim hat bei der BFB.
wegen Arbeitsunfähigkeit und ungenügendem Einkommen um Auf
nahme in die Soz.Rentnerfürsorge nachgesucht.
Schöbel war It.anl. ärztlichem Gutachten vom 3.5. bis
13.5.1933 wegen Herzklappenerkrankung im Bez.Krankenhaus.
Er ist am 8.7.1882 geboren und verh. mit Hedwig geb.
Schott, geb.am 26.1.1884. Es sind 4 Kinder da, wovon 2 schul
pflichtig sind. Der ledige Sohn Christoph ist z.Zt. Wohlfahrt,
empfänger der Stadt Laupheim. Die ledige Tochter Marie ist
Dienstmädchen; sie hat für 1 Kind zu sorgen.
Der Antragsteller hat 1t.Bescheid vom 10.2.1933 eine
monatliche Jnv.Rente mit —: 49,60 RM. einschl.2 Kinderzuschi.