Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung; der Vorsitzenden vom 30.6.1933. 
Weiteres Einkommen oder Vermögen ist nicht vorhanden. 
Schöbel wohnt in Miete in einem Städt.Gebäude, wofür er 
z.Zt. monatlich 10 RM. zu zahlen hat. Hiezu kommen die 
Auslagen für Licht, Krankenkasse der Ehefrau mit ca. 7 RM. 
Die OFB. Laupheim befürwortet eine Barunterstützung 
von 10 RM. und Uebernahme des Mietzinses. 
Durch Vorbescheid vom 28.3.1933 ist Sch. bewilligt: 
6.5.1933 
a; Eine laufende Monatsbeihilfe ab März 1933 mit -: 10 RM., 
b; Der Mietzins an die Stadtkasse mit 10 RM., 
c; Die Uebernahme entstandener Krankheitskosten. 
Beschluss : 
1. Julius Schöbel, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner 
anzuerkennen und die seit März 1933 bewilligten Unter 
stützungen auch weiterhin zu gewähren, 
2. Die entstandenen Krankheitskosten zu bezahlen. 
§ 12. 
Jakob Staudenraus. Taglöhner in Laupheim hat bei der 
BFB. am 7.6.1933 um die Bezahlung des Mietzinses und der 
Krankenkassenbeiträge gebeten, da er krankheitshalber bei 
seinem Einkommen hiezu nicht in der Lage sei. 
Der Antragsteller ist am 24.10.1869 geboren und seit 
1927 Witwer. Er hat aus letzter Ehe 3 Mädchen, welche ledig 
sind. Die Tochter Theresia muss für 1 Kind sorgen; die 
Töchter Kreszentia und Maria sind in Dienststellungen. Die 
Kinder sind nicht unterhaltsfähig. 
Staudenraus hat 1t.Bescheid vom 30.5.1933 z.Zt. eine 
Jnv.Rente von monatlich -: 26,90 RM. 
Weiteres Einkommen oder Vermögen hat er nicht. 
Für Miete, Krankenkasse etc. bezahlt er monatlich 13,40 RM.
	        
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