Entscheidung; der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
Weiteres Einkommen oder Vermögen ist nicht vorhanden.
Schöbel wohnt in Miete in einem Städt.Gebäude, wofür er
z.Zt. monatlich 10 RM. zu zahlen hat. Hiezu kommen die
Auslagen für Licht, Krankenkasse der Ehefrau mit ca. 7 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet eine Barunterstützung
von 10 RM. und Uebernahme des Mietzinses.
Durch Vorbescheid vom 28.3.1933 ist Sch. bewilligt:
6.5.1933
a; Eine laufende Monatsbeihilfe ab März 1933 mit -: 10 RM.,
b; Der Mietzins an die Stadtkasse mit 10 RM.,
c; Die Uebernahme entstandener Krankheitskosten.
Beschluss :
1. Julius Schöbel, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner
anzuerkennen und die seit März 1933 bewilligten Unter
stützungen auch weiterhin zu gewähren,
2. Die entstandenen Krankheitskosten zu bezahlen.
§ 12.
Jakob Staudenraus. Taglöhner in Laupheim hat bei der
BFB. am 7.6.1933 um die Bezahlung des Mietzinses und der
Krankenkassenbeiträge gebeten, da er krankheitshalber bei
seinem Einkommen hiezu nicht in der Lage sei.
Der Antragsteller ist am 24.10.1869 geboren und seit
1927 Witwer. Er hat aus letzter Ehe 3 Mädchen, welche ledig
sind. Die Tochter Theresia muss für 1 Kind sorgen; die
Töchter Kreszentia und Maria sind in Dienststellungen. Die
Kinder sind nicht unterhaltsfähig.
Staudenraus hat 1t.Bescheid vom 30.5.1933 z.Zt. eine
Jnv.Rente von monatlich -: 26,90 RM.
Weiteres Einkommen oder Vermögen hat er nicht.
Für Miete, Krankenkasse etc. bezahlt er monatlich 13,40 RM.