En.ts6iieia.ung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
Die OFB. Laupheim befürwortet eine Uebernahme der
Krankenkassenbeiträge.
Durch Vorbescheid vom 14.6.1933 ist St. gewährt:
a; Der Mietzins an die Schlossgutsverwaltung mit 7 RM.
b; Die Krankenkassenbeiträge laufend ab Juni 1933.
Beschluss :
Jakob Staudenraus, Jnv.Rentner in Laupheim als Soz.Rentner
canzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten Unter»
Stützungen auch weiterhin zu belassen.
§ 13.
Der laufende Unterstützungsempfänger und Jnv.Rentner
Johann Fink in Laupheim hat am 27.4.1933 bei der BFB. die
Erhöhung der Monatsbeihilfe von -: 15 RM. auf -: 30 RM.
beantragt, nachdem er mit seiner Jnv.Rente von monatlich
—: 39 RM, nicht auskommen könne.
An ständigen Monatsausgaben gibt er an für Miete 20
und Licht, Wasserzins etc. weitere 8,50 RM.
Jm Haushalt befindet sich dessen 63 Jahre alte Ehe
frau und 5 erwachsene Kinder. Die Ehefrau sei herzleidend.
Von den 5 Kindern sind 2 arbeitslos und ohne Unter
stützung; ein 3. Lohn ist ebenfalls arbeitslos und erhält
z.Zt. Krisenunterstützung mit wöchentlich 6,30 RM., dieser
hat für 1 Kind zu sorgen. Ein 4. Lohn ist Bräuer und kommt
auf monatlich ca. 115 RM.; dieser hat ebenfalls 1 Kind.
Die Tochter Fanny ist auswärts als Arbeiterin und hat etwa
60 RM. monatlich nach Abzug der Fahrtauslagen.
Die Kinder geben angeblich ab, jedoch nicht soviel
als der Antragsteller zum Lebensunterhalt für sich und
seine Ehefrau benötigt.
Durch Vorbescheid vom 28.6.1933 wurde der Mietzins