Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6,193 3.
in der jetzigen Höhe mit monatlich -: 20 RM. ab Juni 1933 -
übernommen.
Beschluss :
Dem Erhöhungsantrag des Johannes Fink, Laupheim stattzugeben
§ 14.
Der laufende Unterstützungsempfänger und Jnv.Rentner
Andreas Herb in Laupheim hat am 8.5.1933 bei der BFB. die
Erhöhung der laufenden Monatsbeihilfe von —: 30 RM. auf
-: 40 RM. beantragt, weil dessen Jnv.Rente von -: 23,85 RM.
unzureichend zum Lebensunterhalt sei.
Die 62 jährige Ehefrau sei arbeitsunfähig und die 2
zu Hause befindlichen Mädchen Rosa und Frida haben als
Heimarbeiterinnen nur geringen Verdienst.
An ständigen Monatsausgaben sind angegeben für Miete,
Wasserzins, Licht gegen 25 RM.
Durch Vorbescheid vom 10.6.1933 sind bewilligt:
a; Der Mietzins mit z.Zt. monatlich -: 22 RM. in voller Höhe
b; Die laufende Monatsbeihilfe mit -: 15 RM. wie bisher.
Beschluss :
Die im Vorbescheid gewährte Erhöhung an Herb zu genehmigen.
I
§ 15.
Die laufende Unterstützungsempfängerin und Jnv.Rentne
rin sowie Empfängerin von Witwenrente Frau Kreszenz Osswald ,
in Laupheim beantragte am 22.5.1933 bei der BFB. die Erhö
hung i hrer Monatsbeihilfe, weil ihre Renten mit monatlich
32,70 RM. zum Lebensunterhalt unzureichend seien.
Osswald ist alleinstehend und in Mietwohnung.
Für Miete, Wasserzins, Licht, Krankenkasse etc. werden