Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
werden allmonatlich gegen -: 14 RM. bezahlt.
Der Mietzins in Höhe von -: 9 RM. monatlich wird
seither schon an deren Hausbesitzer abgeführt.
Durch Vorbescheid , vom 29.5.1933 sind die Kranken»
kassenbeiträge ab Mai 1933 laufend übernommen worden.
Beschluss :
Die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu genehmigen.
§ 16.
Die laufende Unterstützungsempfängerin Frau Katha
rina Sellmann in Laupheim. Jnv.Renterin und Empfänge
rin von Witenrente beantragte am 6.6.1933 bei der BFB.
die Erhöhung ihrer Monatsbeihilfe, da sie mit ihren
Renten von monatlich -: 27,40 RM. nicht auskomme.
An ständigen Monatsausgaben bezahlt sie für Miete,
Licht, Krankenkasse gegen -: 14 RM.
Mietzins und Krankenkassenbeiträge werden seither
schon für Sellmann bezahlt.
Durch Vorbescheid vom 24.6.1933 ist ab Juni 1933
neben der bisherigen Unterstützung noch eine laufende
Monatsbeihilfe von -: 10 RM. verwilligt worden.
Beschluss:
Die im Vorbescheid gewährte Erhöhung anzuerkennen.
§ 17.
Frau Marianne Maier. Witwe in Baustetten hat wie
derholt und zuletzt am 18.4.1933 durch die OFB.Baustet
ten um Aufnahme in die Soz.Rentnerfürsorge gebeten,
weil sie arbeitsunfähig und ohne genügendes Einkommen
sei. ' —