Sitzung am 14. August 1931.
§ 26.
Barbara Demuth, Ehefrau des Soz,Rent=
ners Adolf Demuth in Mietingen , hat am
25.4.1931 für ihren kranken Ehemann um
Uebernahme der Krankheitskosten und
eine laufende monatliche Beihilfe mit
-: 20 HM. nachgesucht.
Adolf Demuth, Taglöhner ist am 17.7.
1861 in Mietingen geboren, hat ein Haus
im Wert von -: 2000 RM., auf dem keine
Schulden haften.
Er bezieht lediglich die Jnv.Rente
mit monatlich -: 33,10 RM.
Seine Frau hat keinerlei Einkommen.
Seine einzige Tochter Marianne Schult
heiss ist verheiratet und hat 2 Kinder
im Alter von 10 & 6 Jahren. Jhr Ehemann
ist Mechaniker in Mietingen, zt.Zt, ar
beitslos. Die Unterstützungsdauer der
Krankenkasse ist am 14.4.1931 abgelaufer
Die Gemeindebehörde Mietingen befür
wortet die Uebernahme der Krankheits
kosten sowie der Monatsbeihilfe von
20 RM.
Beschluss:
1; Die Hilfsbedürftigkeit des Adolf Demuth anzuerkennen,
2; die vom Ablauf der Krankenkassenzeit — 14.4.1931 — entstehen«
den Krankheitskosten auf die Bezirksfürsorgebehörde zu über
nehmen,
3; eine monatliche Beihilfe ab 1.7.1931 mit 20 RM. zu ver«
willigen, —
4; für die Ansprüche der BFB. Sicherungshypothek zu verlangen.