/5Z.
Entscheidung der Vorsitzenden von 30.6.1933.
Maier ist am 14.8.1853 geboren und seit 1903 Witwe.
Sie ist seit Jahren Haushälterin bei Stefan Bucher, Land«
wirt und Witwer in Baustetten. Sie ist kinderlos.
Jhre Jnv.Rente beträgt 1t.Bescheid vom 12.5.1925 derz..
monatlich 19,60 RM.- Weiteres Einkommen oder Vermögen
hat sie nicht. Sie muss angeblich an Bucher für Kost und
Wohnung -: 15 RM. monatlich bezahlen.
Die OFB. Baustetten befürwortet eine Unterstützung
in Höhe des Kostgelds.
Durch Vorbescheid vom 18.4.1933 ist Frau Maier eine
laufende Monatsbeihilfe von 10 RM. ab April 1933 gewährt.
Beschluss:
Frau Marianne Maier, Witwe in Baustetten als Soz.Rentnerin
anzuerkennen und die im Vorbescheid gewährte Beihilfe mit
monatlich 10 RM. auch weiterhin zu belassen.
§ 18.
Die laufende Unterstützungsempfängerin und Jnv.Rentne
rin Frl. Sofie Ott in Bussmannshausen beantragte am 9.5.33
bei der BFB. die Erhöhung ihrer Monatsbeihilfe von -: 5 RM.
auf 10 RM., weil ihre Jnv.Rente von -: 20,90 RM. zum
Lebensunterhalt unzureichend sei.
Ott ist 60 Jahre alt, alleinstehend, vermögenslos.
Sie hat ein unentgeldliches Wohnungsrecht. Sie bezahlt für
Krankenkasse und Lieht monatlich gegen -: 5 RM.
Durch Vorbescheid vom 20.5.1933 ist die Monatsbeihilfe
für Frl. Ott ab Mai 1933 auf 10 RM. erhöht worden.
Beschluss:
Diesen Erhöhungsantrag zu genehmigen.