Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933,
§ 19.
Eugen Räuchle. Jnv.Rentner in Dietenheim hat mit
Schreiben vom 27.4.1933 um eine laufende Monatsbeihilfe
nachgesucht, weil er mit seiner Rente und dem geringen Ar= »
beitseinkommen der Ehefrau den Lebensunterhalt seiner Fami=
lie nicht bestreiten könne.
Räuchle ist am 27.6.1891 geboren und verh. mit Johanna
geb. Kupfer, geb.am 17.10.1896. Letztere arbeitet bei der
Firma Schupp und verdient wöchentlich rd. -: 5 EM.
Die 2 Kinder Karoline und Johanna sind schulpflichtig.
Der Antragsteller wohnt unentgeldlich beim Vater.
Dessen Jnv.Rente beträgt 1t.Bescheid vom 8.12.1928
monatlich 39,70 RM.
Weiteres Einkommen oder Vermögen ist nicht vorhanden.
Die Krisenunterstützung ist ab 11.5.1933 eingestellt worden.
Die OFB. Dietenheim befürwortet eine Monatsbeihilfe
von -: 10 RM.
Durch Vorbescheid vom 21.5.1933 ist Räuchle eine lau
fende Monatsbeihilfe von 10 RM. ab Mai 1933 gewährt.
Beschluss:
Eugen Räuchle, Jnv.Rentner in Dietenheim als Soz.Rentner
anzuerkennen und die gewährte Unterstützung zu genehmigen.
§ 20.
Frau Elisabeth Holl, Ehefrau des Johannes Holl. Jnvali=
denrentners in Grossschafhausen hat am 16.5.1933 bei der BFB.
Krankheitskosten für den Ehemann und eine laufende Monatsbei "
hilfe beantragt.
Der Ehemann Holl ist 1886 geboren; die Ehefrau 1890.
Die 2 Kinder Alfons und Kurt sind schulpflichtig. __