Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6,1933.
Das 3. im Haushalt befindliche Kind ist die Stieftoch
ter Josefine Möbius, Kriegerwaise, geb. am 23,3.1918.
Der Antragsteller hat 1t,Bescheid vom 29.5.1931 eine
Jnv.Rente mit monatlich —: 49,40 RM. einschl. Kinderzuschlag,
Holl besitzt ausserdem ein Eigenheim in Orossschafhau
sen im Wert von —: 2000 RM,, worauf —: 1500 RM. Schulden
sind. Für Steuern, Schuldzinse, Licht, Wasserzins, Kranken«
kasse für die Ehefrau etc. werden monatlich -: 18,50 RM.
bezahlt.
Die OFB. Grossschafhausen bestätigt eine Hilfsbedürf
tigkeit der Familie Holl.
Durch Vorbescheid vom 20.5.1933 sind bewilligt:
a; Bezahlung der Krankheitskosten für den Ehemann Holl,
b; Eine laufende Monatsbeihilfe ab Mai 1933 mit -: 10 RM.
Beschluss :
Johannes Holl, Jnv.Rentner in Grossschafhausen als Sozial-
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rentner anzuerkennen und die im Vorbescheid bewilligten Un
terstützungen zu genehmigen.
§ 21.
Der laufende Unterstützungsempfänger und Jnv.Rentner
Josef Hänssler in Orsenhausen hat durch seine Ehefrau am
16.6.1933 eine Erhöhung der Monatsbeihilfe von -: 15 RM.auf
20 RM. beantragt, da die Jnv.Rente mit -: 28,80 RM. zum
Lebensunterhalt nicht ausreichend sei.
Die Hänssler’s Eheleute haben äusser Wohnungsrecht kein«:
weiteren Einkünfte mehr. Vermögen ist nicht vorhanden.
Durch Vorbescheid vom 16.6.1933 wurde die Monatsbeihil=
fe ab Juni 1933 auf -: 20 RM. erhöht.
Beschluss :
Diesem Erhöhungsantrag stattzugeben.