Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
§ 22.
Josef Rapp. Jnv.Rentner i n Rot hat durch die OFB. Rot
inf. Krankheit um die Bezahlung von Krankheitskosten gebeten
Der Antragsteller musste 1t. ärztl.Gutachten vom 15.2.
1933 wegen doppelseitigem Leistenbruch zwecks Operation in
das Bez f Krankenhaus Laupheim aufgenommen werden. Rapp ist
am 16.2.1933 gestorben.
Der Verstorbene istvam 22.3.1886 geboren und war verh.
mit Theresia geb. Schweiss, geb.am 18.12.1885. Aus der Ehe
sind 5 Kinder da, wovon 2 schulpflichtig sind. Die 3 weite
ren Kinder sind in Dienststellungen. Die Kinder sind nicht
unterhaltsfähig. Vermögen ist nicht vorhanden.
Der Ehemann Rapp hat 1t.Bescheid vom 13.7.1932 eine
Jnv.Rente in derz. Höhe von monatlich 28,70 RM. bezogen.
Die Ehefrau Rapp ist ebenfalls invalidiert und erhält
eine monatliche Rente von -: 36,50 RM.
An ständigen Monatsausgaben sind für Miete etc. ange
geben -: 18,50 RM.
Die OFB. Rot bestätigt eine Hilfsbedürftigkeit.
Durch Vorbescheid vom 3.5.1933 ist die Bezahlung der ent
standenen Krankheits- und Beerdigungskosten verfügt worden.
Beschluss:
Josef Rapp, + Jnv.Rentner aus Rot als Soz.Rentner anzuer
kennen und die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu ge
nehmigen.
§ 23.
Die OFB. Rot hat am 26.1.1933 bei der BFB. für die
Jnv.Rentnerin Monika Ruchti, geb. am 26.6.1859, ledig, vor
läufige Krankenhausbehandlung und nachherige Einweisung in
eine Pflegeanstalt beantragt. ' "