Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933. 
§ 22. 
Josef Rapp. Jnv.Rentner i n Rot hat durch die OFB. Rot 
inf. Krankheit um die Bezahlung von Krankheitskosten gebeten 
Der Antragsteller musste 1t. ärztl.Gutachten vom 15.2. 
1933 wegen doppelseitigem Leistenbruch zwecks Operation in 
das Bez f Krankenhaus Laupheim aufgenommen werden. Rapp ist 
am 16.2.1933 gestorben. 
Der Verstorbene istvam 22.3.1886 geboren und war verh. 
mit Theresia geb. Schweiss, geb.am 18.12.1885. Aus der Ehe 
sind 5 Kinder da, wovon 2 schulpflichtig sind. Die 3 weite 
ren Kinder sind in Dienststellungen. Die Kinder sind nicht 
unterhaltsfähig. Vermögen ist nicht vorhanden. 
Der Ehemann Rapp hat 1t.Bescheid vom 13.7.1932 eine 
Jnv.Rente in derz. Höhe von monatlich 28,70 RM. bezogen. 
Die Ehefrau Rapp ist ebenfalls invalidiert und erhält 
eine monatliche Rente von -: 36,50 RM. 
An ständigen Monatsausgaben sind für Miete etc. ange 
geben -: 18,50 RM. 
Die OFB. Rot bestätigt eine Hilfsbedürftigkeit. 
Durch Vorbescheid vom 3.5.1933 ist die Bezahlung der ent 
standenen Krankheits- und Beerdigungskosten verfügt worden. 
Beschluss: 
Josef Rapp, + Jnv.Rentner aus Rot als Soz.Rentner anzuer 
kennen und die im Vorbescheid getroffene Verfügung zu ge 
nehmigen. 
§ 23. 
Die OFB. Rot hat am 26.1.1933 bei der BFB. für die 
Jnv.Rentnerin Monika Ruchti, geb. am 26.6.1859, ledig, vor 
läufige Krankenhausbehandlung und nachherige Einweisung in 
eine Pflegeanstalt beantragt. ' "
	        
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