Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933. 
Frl. Ruchti wurde am 25.1.1933 in das Bez.Krankenhaus 
Laupheim eingeliefert, wo sie sich heute noch befindet. 
Jhre Jnv.Rente ist z.Zt, monatlich -: 21 RM. 
An Vermögen besitzt sie 1t. Aeusserung der OFB. Rot bei der 
Oberamtssparkasse Laupheim gegen 800 RM. 
Durch Vorbescheid vom 4.5.1933 wurde die Fürsorge®« 
Pflicht für Ruchti nicht anerkannt. 
Beschluss : 
Frl. Monika Ruchti, Jnv.Rentnerin in Rot als Soz.Rentnerin 
anzuerkennen, jedoch die Fürsorgepflicht mangelnden Bedürf 
nisses halber abzulehnen. 
§ 24. 
Die OFB. Schönebürg hat am 5.5.1933 bei der BFB. für 
Frau Veronika Schultheiss , Witwe in Schönebürg wegen Augen 
krankheit deren Einweisung in die Universitätsklinik Tübin 
gen beantragt. 
Schultheiss ist am 2.2.1864 geboren und seit 1925 ver 
witwet. Sie bezieht 1t•Bescheid vom 7.2.1928 eine Witwenren 
te nach RVO. in derz. Höhe von monatlich 12 RM. 
Sie wohnt bei ihrem Schwiegersohn Johannes Engelhart, 
Taglöhner, der ihr auch freiwillig Kost gibt. Unterhalts 
fähige Kinder sind nicht vorhanden. 
Weiteres Einkommen oder Vermögen hat die Witwe nicht. 
Der Eintritt in Tübingen ist am 10.5.1933 erfolgt. 
Durch Vorbescheid vom 9.5.1933 wurde der Einweisung 
der Frau Schultheiss-Schönebürg mit sofortiger Wirkung zu 
gestimmt. 
Beschluss : 
Frau Veronika Schultheiss, Witwe in Schönebürg als Soz.Rent 
nerin anzuerkennen und deren Einweisung etc. zu genehmigend
	        
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