Entscheidung der Vorsitzenden vom 30.6.1933.
Frl. Ruchti wurde am 25.1.1933 in das Bez.Krankenhaus
Laupheim eingeliefert, wo sie sich heute noch befindet.
Jhre Jnv.Rente ist z.Zt, monatlich -: 21 RM.
An Vermögen besitzt sie 1t. Aeusserung der OFB. Rot bei der
Oberamtssparkasse Laupheim gegen 800 RM.
Durch Vorbescheid vom 4.5.1933 wurde die Fürsorge®«
Pflicht für Ruchti nicht anerkannt.
Beschluss :
Frl. Monika Ruchti, Jnv.Rentnerin in Rot als Soz.Rentnerin
anzuerkennen, jedoch die Fürsorgepflicht mangelnden Bedürf
nisses halber abzulehnen.
§ 24.
Die OFB. Schönebürg hat am 5.5.1933 bei der BFB. für
Frau Veronika Schultheiss , Witwe in Schönebürg wegen Augen
krankheit deren Einweisung in die Universitätsklinik Tübin
gen beantragt.
Schultheiss ist am 2.2.1864 geboren und seit 1925 ver
witwet. Sie bezieht 1t•Bescheid vom 7.2.1928 eine Witwenren
te nach RVO. in derz. Höhe von monatlich 12 RM.
Sie wohnt bei ihrem Schwiegersohn Johannes Engelhart,
Taglöhner, der ihr auch freiwillig Kost gibt. Unterhalts
fähige Kinder sind nicht vorhanden.
Weiteres Einkommen oder Vermögen hat die Witwe nicht.
Der Eintritt in Tübingen ist am 10.5.1933 erfolgt.
Durch Vorbescheid vom 9.5.1933 wurde der Einweisung
der Frau Schultheiss-Schönebürg mit sofortiger Wirkung zu
gestimmt.
Beschluss :
Frau Veronika Schultheiss, Witwe in Schönebürg als Soz.Rent
nerin anzuerkennen und deren Einweisung etc. zu genehmigend